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Heimtierpass

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen innerhalb der Länder der Europäischen Union verreisen wollen, benötigen Sie seit Oktober 2004 den EU-Heimtierpass. Dieser soll in Verbindung mit der Impfung vor dem Einschleppen und dem Verbreiten der Tollwut schützen.

EU-Heimtierausweis
Heimtierausweis, © Europäische Union © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Europäische Union



Was ist der EU-Heimtierpass?

Der EU-Heimtierpass ist ein Pass nach einheitlichem Muster.

Er enthält Angaben zu Ihrem Haustier, wie zum Beispiel die Kennzeichnungsnummer. Ihr Tier muss daher mittels Chip identifiziert werden können. Bitte beachten Sie, dass Tätowierungen nur noch bis zum 03.07.2011 als Identifikationsmerkmal gültig sind.

Neben diesen und Ihren persönlichen Angaben werden auch Impfungen Ihres Tieres in den Pass eingetragen. Aus Deutschland stammende Tiere müssen mindestens 30 Tage und längstens (siehe Angabe des Impfstoff Herstellers – im allgemeinen zwischen 12 Monaten und 3 Jahren) vor dem Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft worden sein. Auch hier gelten ggf. Länder-spezifische Anforderungen.

Für die Einreise nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) gelten derzeit noch weitergehende Anforderungen, wie den Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe. Außerdem muss eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken nachgewiesen werden.

Natürlich können Sie, auch wenn Sie mit Ihrem Haustier nicht ins Ausland verreisen möchten, den gelben "Internationalen Impfpass" in Deutschland weiter verwenden.


Für welche Tiere wird der EU-Heimtierpass benötigt?

Für Hunde, Katzen und Frettchen wird der Heimtierpass benötigt. Er gilt grundsätzlich für private Reisen mit bis zu fünf Haustieren. Bei mehr als fünf Tieren ist von einer Gewerblichkeit auszugehen – auch hier gilt der Pass.

Für andere Haustiere, wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Ausweis nicht.


Wo ist der Heimtierpass erhältlich und was kostet er?

Der EU-Heimtierpass kann von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. Dort können Sie Ihr Tier auch kennzeichnen oder gegen Tollwut impfen lassen. Beides ist für Reisen innerhalb der Europäischen Union zwingend erforderlich.

Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte.


Werden die Tiere registriert?

Mit dem EU-Heimtierpass werden die Tiere nicht automatisch registriert (ist aber grundsätzlich zu empfehlen).

Wenn Sie Ihr Tier jedoch in ein "Haustierregister" eintragen lassen möchten, so können Sie dies bei verschiedenen Institutionen machen lassen, beispielsweise beim Deutschen Tierschutzbund e. V.


Was ist bei Reisen in Nicht-EU-Länder zu beachten?

Reisen in Nicht-EU-Länder - sogenannte Drittländer - sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt. Es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.

Für die Wiedereinreise gilt: einige wenige Drittlander sind in der EU-Verordnung aufgelistet und werden wie EU-Länder behandelt, zum Beispiel die Schweiz und Liechtenstein.

Bei nicht gelisteten Drittländern, wie beispielsweise die Türkei oder Ägypten muss vor der Einreise eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper erfolgen, deren Ergebnis in den neuen EU-Heimtierpass eingetragen wird. Diese Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis ist zur Wiedereinreise in die Europäische Union vorgeschrieben und muss von einem bevollmächtigten Tierarzt frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung eingeleitet werden. Frühestens 3 Monate nach der Blutprobennahme ist die Einreise in das EU Gebiet möglich. Der neutralisierende Antikörper muss einen Wert von mindestens 0,5 IE/ml aufweisen. Diese Untersuchung braucht bei einem Heimtier nicht wiederholt zu werden.


Empfehlungen des Amtstierärztlichen Dienstes

  • Lassen Sie Ihr Haustier grundsätzlich vor der Untersuchung kennzeichnen (am besten mit einem elektronischen Chip – „Chippen“), um Problemen beim Ablesen von Tätowierungen an den Grenzen vorzubeugen.
  • Auch die generelle Blutentnahme zur Bestimmung auf Tollwut-Antikörper (Titerbestimmung), mit dem Eintrag in den EU-Heimtierpass, ist zu empfehlen; sie ist vorgeschrieben bei Wiedereinfuhr aus nicht gelisteten Drittländern, wie z. B. Türkei und Serbien.
    Auch wenn Sie zur Zeit noch keinen Urlaub in diesen Ländern planen, sollten Sie die genannten Empfehlungen rechtzeitig in Erwägung ziehen. Hierdurch werden Ihnen mögliche Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr aus dem Urlaub erspart.
  • Denken Sie bitte rechtzeitig daran, sich den EU-Heimtierpass austellen zu lassen. Sollten Sie ohne ihn reisen, müssen Sie mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss Ihr Haustier sogar in Quarantäne, was mit erheblichen Kosten für Sie verbunden ist.

Bei Fragen wenden Sie Sich an den Amtstierärztlichen Dienst. Die Amtstierärztliche Sprechstunde findet jeweils mittwochs von 9.00 bis 10.00 Uhr statt. In dringenden Ausnahmefällen können auch Termine außerhalb der Sprechstunde vereinbart werden.

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU