Zuständige Stelle
***NEU*** Terminvereinbarungen mit der Ausländerbehörde
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Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung/Beschäftigung von StudentInnen (Blaue Karte)
Die Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (die sogenannte Hochqualifizierten-Richtlinie), hat am 01.08.2012 Gesetzeskraft erlangt. Hiermit wird die Einreise und der Aufenthalt von hochqualifizierten Personen, die nicht EU-Bürger sind, geregelt. Diesem Personenkreis und deren Angehörigen soll ein befristeter einheitlicher Aufenthaltstitel, die sogenannte Blaue Karte EU, erteilt werden.
Außerdem werden durch die Abmilderung der Erteilungsvoraussetzungen für selbständig Erwerbstätige in § 21 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes die Hürden für Unternehmensgründer zum Erhalt eines solchen Aufenthaltstitels abgesenkt.
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Link zur Richtlinie 2009/50/EG unter "Was sollte ich noch wissen?".
Weiterhin bringt das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie für ausländische Studierende, Auszubildende und Absolventen folgende Vergünstigungen bei der Arbeitserlaubnis:
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Studierende, deren Aufenthaltserlaubnis noch länger fortgilt und die lediglich die Änderung ihrer Arbeitserlaubnis beantragen möchten, können bei der Ausländerbehörde ein erläuterndes Begleitschreiben erhalten.
Auch Hochschulabsolventen und Auszubildende, deren Aufenthaltserlaubnis noch länger fortgilt und welche die Änderung ihrer Arbeitserlaubnis beantragen möchten, wenden sich ebenfalls bitte an die Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie das erläuternde Begleitschreiben, dessen Inhalt Sie nachfolgend unter "Was sollte ich noch wissen?" finden.