Bei einem Wohnungswechsel nach Frankfurt am Main ist das schulpflichtige Kind an einer Schule anzumelden. Ist Ihr Kind im Grundschulalter, erfolgt dies bei der örtlich zuständigen Schule. Die Einzugsbereiche einer Grundschule sind über den Schulbezirk festgelegt. Auskunft über die zuständige Schule erteilt das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main unter der Telefonnummer 069/38989167Internal Link.
Für Schüler/-innen, die eine weiterführende allgemeinbildende Schule (ab Klasse 5) besuchen, suchen Sie selbst eine Schule aus.
Informationen über die schulischen Angebote in Frankfurt am Main finden Sie hier Schulwegweiser | Stadt Frankfurt am MainInternal Link
Sie melden Ihr Kind dann bei der gewünschten Schule an.
Sprachprobleme?
Verfügt Ihr Kind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, nehmen Sie Kontakt auf zum:
Aufnahme- und Beratungszentrum für Seiteneinsteiger (ABZ)
Stuttgarter Straße 18-24
60329 Frankfurt am Main
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ABZ in Frankfurt am Main sind telefonisch unter den nachfolgenden Telefonnummern zu erreichen.
Telefon: +49 69 38989-402Internal Link
Telefon: +49 69 38989-401Internal Link
Telefon: +49 69 38989-575Internal Link
Fax: +49 69 38989-188
E-Mail: abz.ffm@kultus.hessen.deInternal Link
Internet: Aufnahme- und Beratungszentrum | Frankfurt am Main | schulämter hessen.deExternal Link
Bürozeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
dienstags und donnerstags
von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.