Leistungsbeschreibung
Ein Todesfall wirft immer auch Fragen auf.
Wir helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten der
- Witwen-,
- Witwer- oder
- Waisenrente.
Mit Ihnen zusammen erstellen wir die erforderlichen Anträge und leiten sie umgehend an den zuständigen Rentenversicherungsträger zur Leistungserbringung weiter.
Gerne können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, der im Ausnahmefall auch außerhalb unserer Sprechzeiten liegen kann.
Vorab empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme unter +49 69 212 44077 im VersicherungsamtInternal Link.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen
- Rentenanpassungsmitteilung der/des Hinterbliebenen
- Angaben über Zusatzrenten/ Pensionen
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Steuer-Identifikationsnummer
- Bankverbindung: Internationale Bank-Kontonummer (IBAN) und standardisierter Code der Bank (BIC)
- Personalausweis der/des Hinterbliebenen
- Bekanntgabe der letzten Krankenkasse der/des Verstorbenen
- Bekanntgabe der letzten Krankenkasse der/des Hinterbliebenen
- Chipkarte der Krankenkasse der/des Hinterbliebenen
Welche Gebühren fallen an?
Die Dienstleistungen des Versicherungsamtes sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) kostenfrei.