FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Finanzielle und sonstige Hilfen

Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen

An wen muss ich mich wenden?

je nach Hilfeart an das örtlich zuständige Sozialrathaus bzw. den Landeswohlfahrtsverband Hessen (Regionalverwaltung Wiesbaden)

Zuständige Stelle

Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)

Sozialrathäuser

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder Mensch in Not geraten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann hilfebedürftigen Menschen Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) gewährt werden. Diese Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Dies gilt allerdings nur, wenn sich die Betroffenen nicht selbst helfen können, ihnen kein anderer hilft und kein Anspruch auf Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II)Internal Link besteht. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Menschen in Not geraten sind.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
  • als Sachleistung
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden

Gewährt wird die Sozialhilfe von der Stadt Frankfurt als örtlichen Träger und/oder dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, in diesem Fall ist das der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV).

Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, haben im Rahmen der Sozialhilfe Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Ein besonderer Bedarf ist bei Krankheit oder besonderen sozialen Schwierigkeiten gegeben, für die der Gesetzgeber Leistungen der Sozialhilfe vorgesehen hat, wenn andere Sozialleistungsträger nicht vorrangig Leistungen erbringen müssen (zum Beispiel die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung und andere). Diese Leistungen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Finanzierung der Leistungen aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung folgende Leistungen im SGB XII vorgesehen:

  1. Hilfen zur Gesundheit
  2. Hilfe zur Pflege
  3. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  4. Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten)

Diese vier Leistungen werden vom Sozialamt in Frankfurt erbracht. Seit dem 01. Januar 2020 ist die so genannte "Eingliederungshilfe" nicht mehr Teil der Sozialhilfe, sondern im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) verankert. Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege ist zwischen dem örtlichen Sozialamt und dem LWV aufgeteilt.
Das örtliche Sozialamt ist zuständig für ambulante Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege für Menschen, die älter als 65 Jahre sind.

Hinweis zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:

In Hessen werden die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem so genannten Lebensabschnittsmodell gewährt. Hieraus ergibt sich, dass für Kinder- und Jugendliche bis zum Erreichen des Schulabschlusses (Sekundarstufe 2) die EingliederungshilfeInternal Link der Stadt Frankfurt als örtlicher Träger zuständig ist. Die Eingliederungshilfe der Stadtverwaltung Frankfurt ist ebenfalls für Menschen zuständig, die nach Erreichen der Regelaltersgrenzen (Rentenalter) erstmalig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. 
Der LWV ist für Erwachsene, das heißt ab Ende der Schulausbildung bei Sekundarstufe 2, zuständig. Für einen ersten Überblick empfiehlt sich hier ein Blick auf die Seiten des LWVExternal Link.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialrathaus beziehungsweise dem Fachbereich des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in Verbindung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei einem Sozialamt oder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen erfolgen. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalles stellt den genauen Bewilligungszeitpunkt fest.

Weitere Kategorien