An wen muss ich mich wenden?
Für die Hilfe im Haushalt können Sie sich an den örtlichen Sozialhilfeträger wenden.
Zuständige Stelle
in Frankfurt die örtlich zuständigen Sozialrathäuser
Sozialrathaus Ost - Dienstort Bergen-Enkheim
Für die Hilfe im Haushalt können Sie sich an den örtlichen Sozialhilfeträger wenden.
in Frankfurt die örtlich zuständigen Sozialrathäuser
Sozialrathaus Ost - Dienstort Bergen-Enkheim
Viele Menschen, die in der eigenen Wohnung leben sind, gerade wenn sie älter oder krank sind oder eine Behinderung haben, auf Hilfe im Haushalt angewiesen. Das SGB XII bietet verschiedene Möglichkeiten, ihnen eine solche Hilfe zu gewähren.
Die Hilfe wird ausgelöst durch den ganzen oder teilweisen Ausfall der sonst zur Haushaltsführung berufenen Person. Sie umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstigen zur Haushaltsführung erforderlichen Tätigkeiten.
Insoweit unterscheidet sie sich von der Hilfe zur Pflege nach § 61 ff SGB XII, die ausgelöst wird durch Krankheit, Behinderung oder sonstigen Einschränkungen, die zur Pflegebedürftigkeit führt.
Je nach Bedarfslage können solche Hilfen nach
gewährt werden.