FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Hauswirtschaftshilfe

An wen muss ich mich wenden?

Für die Hilfe im Haushalt können Sie sich an den örtlichen Sozialhilfeträger wenden.

Zuständige Stelle

in Frankfurt die örtlich zuständigen Sozialrathäuser

Sozialrathaus Bockenheim

Sozialrathaus Dornbusch

Sozialrathaus Gallus

Sozialrathaus Höchst

Sozialrathaus Nord

Sozialrathaus Ost - Dienstort Bergen-Enkheim

Sozialrathaus Ost - Dienstort Bornheim

Sozialrathaus Sachsenhausen

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Leistungsbeschreibung

Viele Menschen, die in der eigenen Wohnung leben sind, gerade wenn sie älter oder krank sind oder eine Behinderung haben, auf Hilfe im Haushalt angewiesen. Das SGB XII bietet verschiedene Möglichkeiten, ihnen eine solche Hilfe zu gewähren.

Voraussetzungen

Die Hilfe wird ausgelöst durch den ganzen oder teilweisen Ausfall der sonst zur Haushaltsführung berufenen Person. Sie umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstigen zur Haushaltsführung erforderlichen Tätigkeiten.
Insoweit unterscheidet sie sich von der Hilfe zur Pflege nach § 61 ff SGB XII, die ausgelöst wird durch Krankheit, Behinderung oder sonstigen Einschränkungen, die zur Pflegebedürftigkeit führt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ärztliche Bescheinigung
  • Das gesamte Einkommen und Vermögen muss nachgewiesen werden

Rechtsgrundlage

Je nach Bedarfslage können solche Hilfen nach

  • Kapitel 3 (§ 27 Abs. 3 SGB XII)
  • Kapitel 7 (§§ 61 ff SGB XII – Hilfe zur Pflege)
  • Kapitel 9 SGB XII (§ 70 SGB XII – Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)

gewährt werden.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe

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