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Einwanderung / Einbürgerung

Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Maßnahmen nach dem

Zuständige Stelle

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Rebstöcker Straße 4
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Internet
https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten

***NEU*** Website der Ausländerbehörde

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Leistungsbeschreibung

Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft und erleichtert die Einreise und den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland.
Ausländische Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern können.

Nachstehend haben wir die Neuerungen zur Fachkräfte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusammengefasst:

Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Stand März 2020 (pdf , 330KB)Download Link

Informationen für Arbeitgeber zum beschleunigten Fachkräfteverfahren - Stand März 2020 (pdf , 134KB)Download Link


Kontakt für Unternehmen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:

Für Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Frankfurt am Main erreichen Sie die Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren wie folgt:

Telefon: +49 69 212-43982
Telefax: +49 69 212-43738
E-Mail:  abh-43.4@stadt-frankfurt.de

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