Zuständige Stelle
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Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft und erleichtert die Einreise und den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland.
Ausländische Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern können.
Nachstehend haben wir die Neuerungen zur Fachkräfte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusammengefasst:
Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Stand März 2020 (pdf , 330KB)Download Link
Informationen für Arbeitgeber zum beschleunigten Fachkräfteverfahren - Stand März 2020 (pdf , 134KB)Download Link
Kontakt für Unternehmen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:
Für Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Frankfurt am Main erreichen Sie die Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren wie folgt:
Telefon: +49 69 212-43982
Telefax: +49 69 212-43738
E-Mail: abh-43.4@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie unter:
Welcomecenter HessenExternal Link
Anerkennungsberatung im IQ Netzwerk HessenExternal Link
Anabin - Infoportal zu ausländischen Berufsabschlüssen External Link
Arbeiten und Leben in DeutschlandExternal Link
Bundesinstitut für BerufsbildungExternal Link
Hess. Ministerium des Inneren und für Sport - FachkräfteeinwanderungsgesetzExternal Link