FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Angleichung fremdländischer Namensform an die deutsche Form gemäß Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG

Zuständige Stelle

Wohnsitz in den Stadtteilen

Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim

Standesamtsbezirk Höchst

Seilerbahn 2

65929 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 21245570

Wohnsitz in allen anderen Stadtteilen

Standesamtsbezirk Mitte

Berliner Straße 33 - 35

60311 Frankfurt am Main 

Tel.: +49 69 21273502


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Leistungsbeschreibung

Personen, deren Name durch Statuswechsel wie Einbürgerung oder Aufenthaltserwerb nunmehr unter deutschem Recht zu führen ist, behalten grundsätzlich zunächst ihre bisherigen Namen und die Art und Form der Namensführung aus dem bisherigen Recht.

Die Form und Schreibweise der Namen ist aus der Geburts- oder Eheurkunde zu übernehmen. Sind die Urkunden in einer anderen als der lateinischen Schrift erstellt, so ist eine Übersetzung gegebenenfalls nach ISO-Norm vorzulegen. Ersatzweise kann auch die Schreibweise der Namen aus dem in lateinischer Schrift erstellten Reisepass übernommen werden.

Sofern die nach ausländischem Recht erworbene Namenführung nicht dem deutschen Recht entspricht, kann der Name dem deutschen Recht angepasst oder neu gebildet werden.

 

Weitere wichtige Informationen

zum diesem Thema, beispielsweise welche Unterlagen benötigt werden, anfallende Gebühren und mehr, finden Sie unter Angleichung fremdländischer NamensformInternal Link

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