FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Umwelt

Fischereischein

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Den Fischereischein stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Fischereischein oder das erfolgreiche Bestehen einer Fischerprüfung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Ersterteilung:

  • Antrag (siehe Anträge/Formulare)
  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (Original)
  • ein aktuelles Passbild

Bei Verlängerung:

  • Antrag (siehe Anträge/Formulare)
  • Fischereischein
  • ggf. ein Passbild wenn kein Freifeld zur Verlängerung mehr vorhanden ist oder kein hessischer Fischereischein vorliegt


Die Beantragung/Verlängerung ist nur auf dem postalischen Wege möglich.

Sofern Sie ein Prüfungszeugnis im Original mit versenden, wird der Rückversand mit einer Postzustellungsurkunde erfolgen. Die Gebühr für den Versand mit einer Postzustellungsurkunde beträgt zusätzlich 3,45 €.

Um die Bearbeitungszeit zu verringern besteht die Möglichkeit, dass Sie die geforderten Unterlagen in den Briefkasten des Ordnungsamtes einlegen. Der Briefkasten befindet sich am Mitarbeitereingang des Ordnungsamtes.

Die Bearbeitungszeit beträgt nach Erhalt der Unterlagen zwei bis vier Wochen. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes Ihres Fischereischeines ab.

Für die Zahlung des erteilten/verlängerten Fischereischeins erhalten Sie einen Gebührenbescheid auf dem Postweg.

Welche Gebühren fallen an?

Erwachsene
10-Jahresfischereischein 86,00 Euro
5-Jahresfischereischein 45,00 Euro
1-Jahresfischereischein 17,50 Euro
Besucherfischereischein 12,50 Euro

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 4 Wochen, da das Verfahren auf dem Postweg stattfindet.

Rechtsgrundlage

§ 30 Hessisches Fischereigesetz, siehe RP DarmstadtExternal Link

Was sollte ich noch wissen?

Ausländische Fischereischeine werden nicht anerkannt. In diesen Fällen ist ein Vorbereitungslehrgang sowie eine deutsche Fischerprüfung abzulegen.
Fischereischeine, die von einer Behörde außerhalb von Hessen erteilt wurden, machen eine Neuausstellung des Fischereischeines notwendig.

Unterstützende Institutionen

Informationen und Termine für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer. 

Verband Hessischer Fischer

Bemerkungen

Staatliche Fischerprüfung

An folgenden Terminen finden im Ordnungsamt die nächsten staatlichen Fischerprüfungen statt.

Termine 2024

Montag, 26.02.2024  13 und 15 Uhr 
Donnerstag, 27.06.2024 13 und 15 Uhr
Montag, 25.11.2024 13 und 15 Uhr

Weitere Kategorien