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Tierkrankheiten / Tiermedizin

Amtstierärztliche Bescheinigung

An wen muss ich mich wenden?

Amtstierärztlicher Dienst / Lebensmittel- und Hygieneüberwachung

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
De-Mail siehe https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/de-mail-adressen
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Leistungsbeschreibung

Urlaub mit Tieren im Ausland

Wenn Sie mit Ihrem Tier, beispielsweise Ihrem Hund, der Katze oder dem Vogel, ins Ausland fahren möchten, müssen Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Die Vorgaben der einzelnen Länder sind dabei sehr unterschiedlich.

In der Regel wird die Tollwutschutzimpfung gefordert, die als Erstimpfung (nicht vor der 12. Lebenswoche möglich) mindestens 21 Tage alt sein muss und als Wiederholungsimpung nicht älter als vom Hersteller des Impfstoffes angegeben sein darf (in der Regel 1 Jahr; ggf. bis 3 Jahre).
Zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gibt es den neuen EU-Heimtierpass. Diesen Pass benötigen Sie seit 2004 für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in Ländern der Europäischen Union.

Für Reisen in Drittländer (z. B. USA oder GUS-Staaten) verlangen die Behörden (eines großen Teiles dieser Länder) teilweise Gesundheitsbescheinigungen für die Tiere. Die Anforderungen an eine Gesundheitsbescheinigung sind von Land zu Land unterschiedlich. Soweit diese Anforderungen hier bekannt sind, können sie beim Veterinäramt erfragt werden (ohne Gewähr). Über die konkreten Voraussetzungen für das Mitbringen von Tieren erkundigen Sie sich ansonsten bei den jeweiligen Botschaften der Länder.

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.

Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland können sie frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.

Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).

Rückreise nach Deutschland

Bedenken sie ebenfalls, dass Sie bei der Rückreise die Bestimmungen für Deutschland beachten müssen. So ist zum Beispiel für Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und die Kennzeichnung (Tätowierung bzw. ab dem 03.07.2011 nur noch ein elektronischer Chip) vorzuweisen. Aus bestimmten Drittländern muss außerdem vor Antritt der Reise eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. Dieser Bluttest sollte unbeding in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen. Nur dann entfällt eine 3monatige Wartefrist vor der Wiedereinreise. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt. Informationen hierzu finden Sie auch in der rechten Spalte unter EU-Heimtierpass.

Für Papageien und Sittiche ist eine amtliche Gesundheitsbescheinigung aus dem Urlaubsland erforderlich.

Das Mitbringen von Kampfhunden der Rassen Pitbull-Terrier oder American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Bulldog, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Kangal/Karabash, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler oder Kreuzungen dieser Rassen untereinander bzw. mit anderen Hunderassen (die Mastiff und Mastino Napoletano wurden zum 01.01.2009 von der Liste der gefährlichen Hunde gestrichen) ist verboten. 

Verfahrensablauf

Vorsprache

Wenn Sie eine amtstierärztliche Bescheinigung benötigen, kommen Sie bitte mit Ihrem Tier für die erforderliche Begutachtung in die Amtstierärztliche Sprechstunde.

Welche Gebühren fallen an?

Amtstierärztliche Bescheinigung 21,50 € Pro Tier (je Tierart und Untersuchungsumfang)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Drittländern finden Sie hier: BMEL - DrittländerExternal Link

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