Rattenbefall, Informationen zur Bekämpfung
Leistungsbeschreibung
Auch wenn es mancher Tierfreund nicht gerne hören mag: Ratten gelten nach dem Infektionsschutzgesetz als tierische Schädlinge und müssen deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes bekämpft werden.
Sollten Sie in einem Haus leben, in dem die Ratten zur Plage werden, sollten Sie sich an Ihren Haus- bzw. Grundstückseigentümer wenden. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob er selbst entsprechende Fertigpräparate auslegt (in jeder Drogerie oder Garten-Center erhältlich) oder eine Fachfirma beauftragt. Diese findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung".