Zuständige Stelle
Zuständig ist die Waffenbehörde im Ordnungsamt. Weitere Kontaktdaten finden Sie hierInternal Link.
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Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und / oder Signalwaffen mit „PTB-im-Kreis Zeichen“ ist ein sogenannter "Kleiner Waffenschein" erforderlich. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist für Personen über 18 Jahren erlaubnisfrei. Das Führen außerhalb des befriedeten Besitztumes bedarf jedoch der Erlaubnis.