FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Hilfe zur Pflege

An wen muss ich mich wenden?

Für Hilfe zur Pflege in einem Pflegeheim oder in Tages-/Nachtpflege wenn Sie jünger als 65 Jahre alt sind wenden Sie sich bitte an den Landeswohlfahrtsverband Hessen. Für ambulante Hilfen (z.B. durch ambulante Pflegedienste) sowie für Leistungen in Pflegeheimen und in Tages-/Nachpflege für Menschen, die älter als 65 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Sozialhilfeträger.

Zuständige Stelle

in Frankfurt die örtlich zuständigen SozialrathäuserInternal Link

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Leistungsbeschreibung

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gelten allerdings Einschränkungen.

Voraussetzungen

Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das Vorliegen eines Pflegegrades ist erforderlich. Das Einkommen und Vermögen ist bei Überschreiten bestimmter Grenzen einzusetzen. Viele Leistungen kommen erst ab Pflegegrad 2 in Betracht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad bzw. MDK-Gutachten
  • Das gesamte Einkommen muss nachgewiesen werden.

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