FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Kinderbetreuung

Elternentgelte

Zuständige Stelle

Stadtschulamt

40.33 Elternentgelte

Solmsstraße 27-37

60486 Frankfurt am Main

 

Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fraExternal Link. Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich.

Die persönlichen Service- und Sprechzeiten sind:

Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 8:00 - 15:30 Uhr

Tel: 069 212 35738Internal Link

E-Mail: elternentgelte.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Für die Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen wird grundsätzlich ein Elternentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage bildet das nicht ermäßigte Regelentgelt (Stufe 1), das sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungsdauer richtet (Zwei-Drittel-Platz 80%, Halbtagsplatz 70% des nicht ermäßigten Regelentgelts). Das Entgelt ermäßigt sich in allen Entgeltstufen, wenn zwei oder mehr Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nur für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung kann Anspruch auf ein ermäßigtes Elternentgelt bestehen. Beim Stadtschulamt Frankfurt am Main kann ein Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Entgeltstufe gestellt werden.

Für Kinder unter zwei Jahren in Kinderkrippen, Krabbelstuben, in altersgemischten Gruppen und für Kinder in der Kindertagespflege gilt das Stufenfestsetzungsverfahren nicht. Die Entgeltregelung finden Sie unter „Regelung der Elternentgelte für Kinder unter zwei Jahren in Kinderkrippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen“:  Entgelttabellen (pdf , 143KB)Download Link

Seit 01.06.2023 werden für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in einer dem Frankfurter Entgeltverfahren angeschlossenen Kindertageseinrichtung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt sowie der freien Träger der Jugendhilfe und bei einer vom Fachdienst Kindertagespflege des Stadtschulamtes anerkannten Tagespflegeperson keine Elternentgelte erhoben.

Dies gilt ab dem 1. des Monats, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat.
Die Entgeltfreiheit gilt grundsätzlich für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit und begründet keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Kosten für andere Leistungen (z. B. Essens – und Getränkegeld) müssen weiterhin von den Eltern getragen werden.

Wird ein Kind vom Schulbesuch nach § 58 des Hessischen Schulgesetzes zurückgestellt, gilt die Entgeltfreiheit auch für die Zeit der Zurückstellung.

Verfahrensablauf

Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung kann eine vom Einkommen abhängige, ermäßigte Entgeltstufe (Stufe 2 bis 4) festgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr Antrag sollte vollständig, d. h. mit allen Einkommensnachweisen eingereicht werden. Die Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Antragstellung geltend gemacht werden. Sollten Ihnen keine aktuellen Einkommensnachweise vorliegen, müssen Sie den Antrag trotzdem sofort stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragstellung:

1. Per Post: Stadtschulamt, 40.33 Elternentgelte, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main
2. Per Fax: Internal Link069 212 35854
3. Per E-Mail: elternentgelte.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link
4. Während den persönlichen Service- und Sprechzeiten montags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fraExternal Link. Ohne Termin ist eine Beratung nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich ist. Eine Antragstellung oder Abgabe von Unterlagen kann generell per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Bei Fragen können Sie sich an das Infotelefon des Fachbereiches Elternentgelte unter 069 212 35738Internal Link wenden. Die telefonischen Servicezeiten sind:
Mo, Di, Mi und Fr 08:00 bis 12:00 Uhr.

Voraussetzungen

1. Ihr Kind ist mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet.
2. Das anrechenbare Steuer-Brutto-Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze von 49.100,- EUR.

Welche Gebühren fallen an?

Das Regelentgelt (ohne Geschwisterermäßigung) beträgt 118,- EUR bei einem 2/3 Platz und 104,- EUR bei einem Halbtagsplatz zuzüglich Verpflegungskosten.

Das Entgelt ermäßigt sich entsprechend Ihres Einkommens, sofern ein Antrag gestellt wird. Ferner ermäßigt sich das Entgelt in allen Entgeltstufen, wenn zwei oder mehr Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung mit städtischer Entgeltregelung bzw. eine Tagesfamilie oder eine Erweiterte Schulische Betreuung besuchen (Punkt 10 der Erläuterungen der Broschüre Elternentgelte).

Die aktuelle Entgelthöhe finden Sie in der Entgelttabelle des Betreuungsentgeltes: Entgelttabellen (pdf , 143KB)Download Link

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Erstantrag kann frühestens drei Monate vor der Aufnahme des Kindes gestellt werden.

Der Verlängerungsantrag sollte vier Wochen vor Ablauf der Befristung gestellt werden jedoch spätestens im Kalendermonat nach Ablauf der Befristung.

Einkommensänderungen sind unverzüglich mittels eines Antrages bekannt zu geben, auch wenn noch keine prüfbaren Unterlagen vorgelegt werden können.

Rechtsgrundlage

Für Kinder unter zwei Jahren in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen gilt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 §5079 (M195)External Link.

Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung gelten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2003 §6570(M 200)External Link und vom 14.12.2006 §1206 (M 215)External Link.

 Für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gilt die PARLIS - Beschlussausfertigung § 3273 zur Vorlage M 44 2023 (frankfurt.de)External Link.

Das ermäßigte Elternentgelt für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung ist eine freiwillige Sozialleistung der Stadt Frankfurt am Main. Rechtsgrundlage ist der in Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994§1802 (M229External Link) Verbindung mit dem Magistratsbeschluss Nr. 338 vom 14.02.1994.

Anträge / Formulare