FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Elternbeitrag Kindertagespflege Festsetzung und Übernahme

An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich zunächst über das Portal kindernetfrankfurt.deExternal Link über alle Angebote der Betreuung informieren. Die Fachdienste Kindertagespflege sind auf der Karte mit lilafarbenen Häusern gekennzeichnet.
Sie können auch ohne Internetzugang eine Beratung bei der Infobörse Kindertagesbetreuung
in Anspruch nehmen:

Stadtschulamt – Infobörse Kindertagesbetreuung
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main


Sprechzeiten der Infobörse Kindertagesbetreuung:
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr

E-Mail: kindernetfrankfurt.amt40@stadt-frankfurt.de Internal Link

Telefon: (069) 212 - 36564Internal Link

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.

Zuständige Stelle

Die Fachdienste Kindertagespflege sind im Portal kindernetfrankfurt.deExternal Link und unter tagesfamilien-frankfurt.deInternal Link zu finden.

Für die Bearbeitung der „Vereinbarung zur Förderung inTagesfamilien – Formular 1Internal Link" ist das Stadtschulamt, Abteilung 40.3 Pädagogik, Planung, Finanzielle Förderung für Kindertagesbetreuung, Fachbereich 40.32 Kindertagespflege zuständig.

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Die Betreuung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege ist in Frankfurt  am Main Aufgabe des Stadtschulamtes und wird durch den städtischen Fachdienst Kindertagespflege und von fünf weiteren Fachdiensten in freier Trägerschaft umgesetzt. Die Fachdienste sind zuständige Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten, als auch für die Tagesmütter und –väter. Sie sind unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig. Die Vermittlung eines Platzes erfolgt über das Internetportal kindernetfrankfurt.deInternal Link online und erfordert daher die dortige Registrierung des Erziehungsberechtigten. Unterstützung bei der Registrierung bietet die Kontaktstelle Infobörse Kindertagesbetreuung.

Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das Stadtschulamt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den wöchentlichen Betreuungsstunden. Für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt ist die Betreuung in der Kindertagespflege beitragsfrei.

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesfamilie für ihr Kind wünschen, registrieren Sie sich im Portal kindernetfrankfurt.de https://www.kindernetfrankfurt.deInternal Link oder wenden Sie sich an den zuständigen Fachdienst. Der Fachdienst ist bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz behilflich. Nach Abschluss der Vereinbarung zur Förderung in Tagesfamilie setzt das Stadtschulamt einen monatlichen Beitrag fest. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag (Elternentgelt) an das Stadtschulam (siehe auch https://www.kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten?13External Link . Im monatlichen Beitrag ist der Verpflegungsanteil enthalten.

Voraussetzungen

Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege für Kinder aus Frankfurt am Main nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII.

Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege wird zwischen der Tagespflegeperson, den Personensorgeberechtigten und dem Stadtschulamt eine Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII geschlossen. Die monatliche Gesamtgeldleistung wird der Tagesfamilie für die Aufgabenerfüllung gemäß §§ 22 und 23 SGB VIII gewährt. Die Höhe der Geldleistung richtet sich unter anderem nach dem vereinbarten Betreuungsumfang für das jeweilige Kind.
 Die laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand sowie einen leistungsgerecht ausgestalteten Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung der Tagespflegeperson. Von den Personensorgeberechtigten darf kein zusätzliches Betreuungsgeld oder Essensgeld für die Betreuung verlangt werden.
Die öffentliche Förderung erfolgt ausschließlich für tatsächlich stattgefundene Betreuungen.
Eine Beendigung der Betreuung in Kindertagespflege ist grundsätzlich zum 15. eines Monats oder zum Monatsletzten möglich.
Die Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit, beim Stadtschulamt eine Geschwisterermäßigung oder zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihr Fachdienst Kindertagespflege und die Tagesfamilie ist Ihnen gerne behilflich bei den Formalien.

Die Formulare finden Sie unter:
Formulare | Stadt Frankfurt am Main Internal Link

Für Eltern sind die Formulare 1-3 relevant.

Welche Gebühren fallen an?

In der Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren)

Abhängig von dem wöchentlichen Umfang der Betreuung, ist ein Elternentgelt an das Stadtschulamt zu zahlen. Bei Veränderungen im Betreuungspaket ändert sich auch das zu zahlende Elternentgelt. Das Elternentgelt ist durchgängig (auch bei Ferienzeiten oder Erkrankungen der Tagespflegeperson) zu zahlen. Darüber hinaus haben Sie kein Entgelt an die Tagespflegeperson zu zahlen.

Das monatliches Elternentgelt beträgt bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von
•mehr als 10 bis 15 Stunden →   75,00 €
•mehr als 15 bis 25 Stunden → 125,00 €
•mehr als 25 bis 35 Stunden → 175,00 €
•mehr als 35 bis 45 Stunden → 225,00 €
•mehr als 45 bis 55 Stunden → 275,00 €

Entgelt mit Geschwisterermäßigung
https://www.kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten/ermaessigung/geschwister?36
Ab einer Betreuung von mehr als 15 Wochenstunden ist der Verpflegungsanteil im Elternentgelt enthalten.

Sofern Sie die Kosten für die Kinderbetreuung aufgrund Ihres Familieneinkommens nicht selbst tragen können, ist eine (Teil-)Kostenübernahme durch das Jugend- und Sozialamt möglich.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr zuständiges Sozialrathaus.

Hinweis für privat vereinbarte Kindertagespflege (keine öffentliche Förderung): In Frankfurt am Main gibt es vereinzelt Tagespflegepersonen, mit denen Sie die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege privat vereinbaren können. In diesem Fall schließen Sie die Betreuungsvereinbarung ausschließlich mit der Tagespflegeperson Ihrer Wahl ab und verhandeln mit ihr direkt die finanziellen Konditionen der Betreuung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Vereinbarung sollte zwei Wochen vor Betreuungsbeginn dem Fachdienst Kindertagespflege vorliegen. Der Betreuungsbeginn kann entweder am 1. oder am 16. eines Monats erfolgen (Ausnahme: Im Dezember kann die Betreuung nur am 1.12. beginnen).

In der Vereinbarung wird der Betreuungsumfang vereinbart. Dieser ist die Grundlage für die laufende Geldleistung, die die Tagesmutter bzw. der Tagesvater von der Stadt Frankfurt am Main erhält und das Elternentgelt, das Eltern an die Stadt Frankfurt am Main zahlen.
Eine Bearbeitung der Vereinbarung kann erst nach Vorlage aller Unterlagen er-folgen. Wenn die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main vorliegen, erfolgt die Finanzierung frühestens ab dem Monat, in dem die Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege beim zuständigen Fachdienst Kindertagespflege eingegangen ist.

Bearbeitungsdauer

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, so kann ein Bescheid innerhalb von 2-4 Wochen erfolgen.

Rechtsgrundlage

Die einzelnen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Betreuung in Kindertagespflege sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII und dem Hessischem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch HKJGB geregelt.
Ergänzende Ausführungsbestimmungen enthalten die Beschlussfassungen des Magistrats der Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main zur Kindertagespflege.

Einschlägige Gesetze:
§ 29 ff. HKJGB Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
§ 22 ff., § 43 ff. SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Wichtige Beschlussfassungen der Stadt Frankfurt und diverse Formulare zur Kindertagespflege finden Sie unter :

Formulare | Stadt Frankfurt am MainInternal Link

Für die Betreuung in Kindertagespflege wird gemäß § 90 SGB VIII, § 31 HKJGB  ein Kostenbeitrag (Elternentgelt) erhoben. Gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem Sozialrathaus – Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst zu stellen.

Weitere Einzelheiten zu der Ausgestaltung der Höhe (Staffelung) des Elternentgeltes regeln die Beschlussfassungen des Magistrats der Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main.

§ 32 c Abs. 2 HKJGB bestimmt die Beitragsfreiheit für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt für eine täglich sechsstündige Betreuung. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 § 2865 (M101) die Beitragsfreiheit für die gesamte Betreuungsdauer für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt beschlossen.

Rechtsbehelf

Vom Stadtschulamt erhalten die Personensorgeberechtigten eine schriftliche Entgeltfestsetzung. In diesem Schreiben sind alle wichtigen Informationen für die Überweisung enthalten. Die Festsetzung des Entgeltes stellt keinen Verwaltungsakt dar. Ein Widerspruch im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher nicht zulässig. Eine Überprüfung der Festsetzung erfolgt, soweit innerhalb von vier Wochen ab Ausstellung der Festsetzung ein dahingehendes Schreiben bei dem Fachbereich Kindertagespflege eingeht.

Anträge / Formulare

Einen Überblick über die Kosten der Kinderbetreuung finden Sie im Portal kindernetfrankfurt.deExternal Link unter der Rubrik Infoportal „Kosten der KinderbetreuungExternal Link
 
Die notwendigen Formulare wie zum Beispiel für den Abschluss der Betreuungsvereinbarung erhalten Sie auch von der Tagespflegeperson oder vom Fachdienst Kindertagespflege.

Formulare | Stadt Frankfurt am MainInternal Link

Was sollte ich noch wissen?

Alle vertragsrelevanten Formulare, wie zum Beispiel die Vereinbarungen zur Förderung in Tagesfamilien Frankfurt, Änderungen bzw. Beendigungen von Betreuungsverhältnissen, benötigen wir für die weitere Bearbeitung im Original. 

Unterstützende Institutionen

Frankfurt - Stadt Frankfurt
www.frankfurt.de

Kinderschutztelefon Frankfurt
http://kinderschutz-frankfurt.de/

Kinderbüro Frankfurt
http://www.kinderbuero-frankfurt.de/

Kinderschutzbund Frankfurt
http://kinderschutzbund-frankfurt.de/Kinderschutzbund_Frankfurt_am_Main

Frankfurter Bündnis für Familien
http://frankfurter-buendnis-fuer-familien.de/

Erziehungsberatungsstellen in Frankfurt
http://ebffm.de/

1. Frankfurter Kindertagespflegeverein e.V.
https://www.frankfurter-kindertagespflege.de/

Verbände
Bundesverband Kindertagespflege e.V.
https://bvktp.de/

Hessisches KinderTagespflegeBüro
http://www.hktb.de/

Handbuch Kindertagespflege des Bundesministeriums
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/

Berufsgenossenschaft für den Gesundheitsdienst
https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Versicherung/Kindertagespflege/Kindertagespflege_node.html

Unfallkasse Hessen
http://www.ukh.de/

Kooperationspartner
ASB Frankfurt
http://www.asb-hessen.de/unsere-angebote/damit-oberpunkt-sichtbar-ist/kindertagespflege

Babysitter- und Tagespflegevermittlung e.V.
http://www.btv-frankfurt.de/

Caritas Frankfurt
http://www.caritas-frankfurt.de/88308.html

Diakonisches Werk
https://www.diakonischeswerk-frankfurt.de/ich-suche-hilfe/kinder-familie/kinder-tagespflege/

Katholische Familienbildung
https://fbs-frankfurt.bistumlimburg.de/kindertagespflege.html

Internationales Familienzentrum
http://ifz-ev.de/sr/kinder/kitas-kindertagespflege/fachdienst-kindertagespflege.html