Grundsätzlich ist die Ausübung des "ältesten Gewerbes der Welt" nicht strafbar. Allerdings wurden in Frankfurt, wie in vielen anderen Städten auch, durch die Sperrgebietsverordnung Regelungen hinsichtlich absoluter bzw. gemischter Sperrzonen sowie Toleranzzonen getroffen.
So ist z.B. Alt-Sachsenhausen absolute Sperrzone.
Der größte Teil Frankfurts ist gemischte Sperrzone. Dort sind z.B. Großbordelle, Massagesalons oder Clubs nicht gestattet. Wohnungsprostitution ist im allgemeinen zulässig, allerdings sind die Vorschriften der Hessischen Bauordnung zu beachten.
Die Ausübung der Prostitution innerhalb der Sperrzonen kann als Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfalle auch als Straftat geahndet werden.
Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie unter den angegebenen Telefon- bzw. Telefaxnummern.