Erstellung von Verkehrswertgutachten nach dem Baugesetzbuch. Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main erstellt Verkehrswertgutachten
für alle Arten von Immobilien (bebaute / unbebaute Grundstücke, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum, gewerbliche Objekte, etc.). Darüber hinaus werden Gutachten über
Rechte (z.B. Wohn- oder Nießbrauchrecht) oder Entschädigungen ausgefertigt.
Antragsteller sind überwiegend Privatpersonen, aber auch Behörden, Firmen oder Gesellschaften.
Maßgeblich ist der Verkehrswert gemäß § 194 des Baugesetzbuches, wonach der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Gutachten der Gutachterausschüsse unterscheiden sich von anderen auf dem Markt erhältichen Wertermittlungen durch folgende Aspekte:
- größtmögliche Unabhängigkeit durch Vorbereitung der Gutachten durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Festlegung des Verkehrswertes durch Beschluss des Gutachterausschusses (Vorsitzender / Stellvertreter zuzüglich 2 Mitglieder des Ausschusses unterschreiben das Gutachten)
- im Gegensatz zu z.B. Ortsgerichten, die lediglich Schätzungsurkunden ausfertigen, wird der Verkehrswert gemäß Baugesetzbuch bestimmt
- es handelt sich um vollständige Gutachten, nicht um Kurzgutachten aus dem Internet, die gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht standhalten
- Basis für die Gutachtenerstellung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses die von den Gutachterausschüssen zu führen ist