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Leistungsbeschreibung

Bewerbung um Standplätze auf den Wochenmärkten der HFM

Die Stadt Frankfurt am Main betreibt Wochen-und Spezialmärkte als öffentliche Einrichtungen. Sie werden durch den Eigenbetrieb mit der Bezeichnung »Hafen-und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main« veranstaltet und ggf. geschlossen (aufgelöst). Die Märkte werden von der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ("HFM") durchgeführt.

Es gelten die Bestimmungen der »Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main«, die »Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) für die Wochen-und Spezialmärkte der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt« und das »Entgeltverzeichnis (EV) für die Nutzung der Wochen-und Spezialmärkte der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH« in den jeweils gültigen Fassungen.

Für die Teilnahme an den Wochen-und Spezialmärkten bedürfen die Standbetreiber der Zulassung. Die erstmalige Zulassung ist schriftlich oder elektronisch und unter Angabe des Warensortiments und der benötigten Platzfläche bei den Marktbetrieben zu beantragen. Die Antragstellung kann auch über die einheitliche Stelle nach Teil V Abschnitt 1 a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

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