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Veranstaltungen

Frankfurts Feste sichern

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
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Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt, Kalbach, Riedberg, Praunheim und Hausen
Nordend, Bornheim, Ostend, Osthafen
Höchst, Bergen-Enkheim, Seckbach, Riederwald, Fechenheim, Preungesheim und Berkersheim
Innenstadt, Altstadt, Bahnhofsviertel und Werbeveranstaltungen (alle Stadtteile)
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Leistungsbeschreibung

Frankfurt am Main blickt auf eine lange Tradition in Sachen Veranstaltungen im öffentlichen Raum zurück. Ob nun Großveranstaltungen am Mainufer oder die kleinen, gemütlichen Feste in den Stadtteilen. Die Frankfurterinnen und Frankfurter feiern gerne und sollen dies auch in Zukunft tun. Sich ändernde Sicherheitslagen in der Welt, wirken sich auch auf Frankfurt am Main aus. Verschärfte Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen bei öffentlichen Veranstaltungen sind die Folge einer in den letzten Jahren zunehmend angespannteren Sicherheitslage in Deutschland.

Um die Durchführung von nicht-kommerziellen Veranstaltungen im öffentlichen Raum weiterhin sicherzustellen, unterstützt die Stadt Frankfurt am Main ehrenamtlich organisierte Feste und Veranstaltungen finanziell. Aus einem bis 2021 festgeschriebenen Etat in Höhe von 500.000 € jährlich können Veranstalterinnen und Veranstalter finanzielle Unterstützung bei Sicherheitsauflagen erhalten, die zur Abwehr terroristischer Aktivitäten über das normale Maß an Sicherheit hinausgehen.

Beantragt werden kann diese Zuwendung parallel zur Antragstellung der eigentlichen Veranstaltung beim Service-Center Veranstaltungen des Ordnungsamtes.

Die „Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlicher Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen“ finden Sie unten Anträge/Formulare.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum finden Sie beim Service-Center VeranstaltungenInternal Link.

Voraussetzungen

Über das normale Maß hinausgehende Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit sollen finanziell unterstützt werden. Hierbei sind die für die Durchführung des originären Veranstaltungszwecks, bzw. den Ablauf der Veranstaltung nötigen Maßnahmen, NICHT zuwendungsfähig. Dies sind (nicht abschließend) beispielsweise Haltverbote, Entfluchtungen, Beschilderungen, Rettungswege und dergleichen. Lediglich die von den Sicherheitsbehörden geforderten zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung der aufgrund der aktuellen Sicherheitslage geschuldeten Gefahren (Beton- oder LKW-Sperren, zusätzliches Bewachungspersonal, zusätzliche Ausleuchtung, Wegebeschreibung und Kommunikationstechniken etc.) können unterstützt werden.

Außerdem muss es sich um eine nicht-kommerzielle Veranstaltung handeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Vorfeld der Veranstaltung melden Sie im Rahmen des Erlaubnisantrages 322_Veranstaltungen anmelden, Antrag (pdf , 1032KB)Download Link beim Service-Center Veranstaltungen die Höhe der konkretisierten Forderungen der Sicherheitsbehörden, in Form von Kostenvoranschlägen der Unternehmen, die diese Leistungen erbringen sollen, an.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung einer Zuwendung zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen erfolgt im Rahmen Ihrer Veranstaltungsanmeldung.

Eine Verwaltungsgebühr zur Beantragung dieser Zuwendung wird nicht erhoben.

Rechtsbehelf

Die etwaige Zusage der Gewährung einer Zuwendung in Bezug auf über das normale Maß hinausgehende Sicherheitsauflagen bei Ihrer Veranstaltung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher nicht.

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