Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands. Sie werden vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte festgelegt.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands. Sie werden vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte festgelegt.
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte stellt für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main flächendeckend Bodenrichtwerte zur Verfügung. Das sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Im Internet stehen Ihnen die Bodenrichtwerte ab 2000 kostenlos zur Einsicht zur Verfügung. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können Sie gegen eine Gebühr erhalten.
Sie können die Bodenrichtwerte ab 2000 im Geoportal Frankfurt kostenfrei einsehen. Außerdem stehen die aktuellen Bodenrichtwerte unter Boris Hessen zur Verfügung. Für schriftliche Bestätigungen wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss für Immobilienwerte.
Um den Bodenrichtwert für ein bestimmtes Grundstück zu finden brauchen Sie die Angaben Gemarkung, Flur und Flurstück.
Bei bebauten Grundstückenn können Sie auch über Straße und Hausnummer suchen.
Im Internet stehen Ihnen die Bodenrichtwerte kostenfrei zur Verfügung. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fällt eine Gebühr von 28,- € pro Wertfall an.
Die Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte aufgrund von § 196 I BauGB. Die Gebühren für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind im Kostenverzeichnis zur Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches festgelegt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.gutachterausschuss.frankfurt.deExternal Link.
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