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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Sperrzeit

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
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Leistungsbeschreibung

Mit Datum vom 04.12.2017 hat das Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die Sperrzeitverordnung für das Land Hessen vom 10.12.2012 neu gefasst und deren Geltungsdauer bis zum 31.12.2025 verlängert.

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist hiernach – wie bisher - auf täglich 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzt. Damit ist es Gaststättenbetreibern grundsätzlich möglich, ihr Lokal ohne besondere Konzession bis 5 Uhr morgens zu öffnen.

Ausgenommen hiervon sind allerdings die Lokale und Gärten, die nach Maßgabe des Ordnungsamtes bisher schon früher schließen mussten!

Die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten in Vergnügungsparks, auf Messen, Märkten, Volksfesten und Rummelplätzen sowie für das Gaststättengewerbe, das im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen oder Veranstaltungsorten betrieben wird, beginnt um 24 Uhr und endet um 6 Uhr.


Achtung:

Für Spielhallen gilt seit dem 30.06.2012 eine andere Sperrzeit! Diese richtet sich nach dem seit dem 30.06.2012 geltenden Hessischen Gesetz zur Neuregelung des Spielhallenrechts. Danach ist die Sperrzeit von 04:00 Uhr bis 10:00 Uhr einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen gelten gesonderte Sperrzeiten.

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