FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Gewerberegister, Auskunft aus dem

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister

Auskünfte können nur auf schriftliche Anfrage oder bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die drei Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des/der Gewerbetreibenden.

An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten wie, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn- und ggf. Ende unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der/die Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 7 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des/der Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten – z.B. Wohnanschrift – benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen den Daten, die bis zum Tage der Auskunftserteilung angezeigt wurden.

Das schriftliche Auskunftsersuchen sowie ggfs. den Verrechnungsscheck bzw. die Bestätigung der Einzahlung/Überweisung senden Sie bitte an:

Stadt Frankfurt am Main

- Der Magistrat –

Amt 32 - Gewerberegister

60275 Frankfurt am Main

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerberegister Frankfurt a.M. betragen für die

einfache Auskunft = 13,00 Euro
erweiterte Auskunft = 16,00 Euro


Die Gebühren können wie folgt entrichtet werden:
durch Verrechnungsscheck
per Nachnahme (Kosten für die Nachnahmesendung 4,40 €)
durch Überweisung IBAN DE95 5001 0060 0007 1496 02, BIC/SWIFT PBNKDEFFXXX

unter Angabe des Verwendungszwecks 0320.51000000 GewAuskunft.

Zur Bestätigung der Einzahlung übersenden Sie uns bitte bei der Bankeinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck (Einzahlungsbelege ohne Kassenaufdruck können nicht als Bestätigung anerkannt werden), bei Überweisung eine Kopie des Kontoauszuges zusammen mit Ihrer Anfrage.

Bei persönlicher Vorsprache kann die Zahlung bar oder mit EC-Karte (PIN-Nummer erforderlich) erfolgen.

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