Zuständige Stelle
Für den Transport von Schusswaffen und Munition nach dem Waffengesetz nach / durch / aus Deutschland ist eine Verbringerlaubnis nach §§ 29 bis 31 WaffG zu beantragen. Mit Verbringen bezeichnet man nach den waffenrechtlichen Vorschriften den Transport von Waffen oder Munition aus einem Staat in einen anderen Staat zum dauerhaften Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels.
Eine Verbringerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die ggf. erforderlichen Erlaubnisse des Versender- bzw. Empfängerstaates vorliegen. Sieht das Recht des Versender- bzw. Empfängerstaates eine solche Erlaubnis nicht vor, ist dies durch eine Negativbescheinigung nachzuweisen.
Der Antrag auf Verbringerlaubnis ist bei der, für den jeweiligen Flughafen örtlich zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Für den Flughafen Frankfurt am Main ist dies die Waffenbehörde der Stadt Frankfurt am Main.
Sie können Ihre Verbringerlaubnis für Schusswaffen / Munition über den Flughafen Frankfurt am Main hier online beantragen Verbringererlaubnis OnlineExternal Link
Die vorzulegenden Unterlagen wie Import - / Exportlizenzen oder Packing List können Sie als Datei ebenfalls über das neue Antragsportal hochladen.
Die Gebühren für die Erlaubnis sind online zu bezahlen. Derzeit werden folgende Online-Zahlungsverfahren unterstützt:
Nach der Genehmigung des Antrages wird Ihnen die Erlaubnis per E-Mail zugesendet.
Hinweise:
Die Gebühr für eine Verbringerlaubnis beträgt 47,20 €.