Grundsätzlich kann jeder einen Verein gründen, ohne ihn anmelden zu müssen. Sollten Sie jedoch Ihren Verein im Vereinsregister eintragen lassen wollen, wenden Sie sich an das Vereinsregister beim Frankfurter Amtsgericht (Tel.: +49 (0)69 1367 2530). Zu steuerlichen Vergünstigungen für gemeinnützige Vereine wenden Sie sich bitte an das Finanzamt (Tel.: +49 (0)69 254500), dort können Sie auch den "Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine" erhalten.
Eine Anmeldepflicht besteht allerdings für Ausländervereine. Ausländervereine sind Vereine, deren Mitglieder bzw. deren Vorstand überwiegend oder ausschliesslich Ausländer sind.
Hinweis: Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine.
Bei politischer Tätigkeit von Vereinen kann ein Verbot ausgesprochen werden, wenn diese sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, sich gegen die Völkerverständigung richten oder die innere/äußere Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden.
Die Anmeldung (in deutsch) muss durch den Vorstand bis spätestens 14 Tage nach der Vereinsgründung erfolgen
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz), § 14 Ausländervereine Vereinsgesetz AuslaendervereineExternal Link
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) VO zur Durchfuehrung des VereingesetzesExternal Link