Nach dem Versammlungsgesetz sind nur Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, anmeldepflichtig. Dabei kann auch ein Meeting von 3 Personen eine Versammlung sein, wenn es darum geht, dass man zu einer kollektiven Meinungsäußerung zusammengekommen ist. Ebenso wenig spielt für die Anmeldepflicht eine Rolle, ob die Versammlung an einem festen Ort oder als Aufzug stattfindet.
Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen. Veranstaltungen anmeldenInternal Link
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.
Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen. Dabei muss die Anmeldung folgende Punkte beinhalten.
Falls Sie kurzfristig eine Demonstration oder eine Versammlung per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonische Nachfrage.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.