Sternenkinder
Leistungsbeschreibung
Ausstellung von Bescheinigungen für Sternenkinder
Für tot geborene Kinder unter einem Geburtsgewicht von 500 Gramm können nun Bescheinigungen ausgestellt werden.
Die zum 15. Mai 2013 in Kraft getretene Vorschrift eröffnet den Eltern die Möglichkeit, die Geburt durch das Standesamt dokumentieren zu lassen und dem Kind einen Namen zu geben.
Eine Beurkundung im Personenstandsregister findet jedoch nicht statt.
Für weitere Informationen (Vorlage der notwendigen Unterlagen, Zuständigkeit) wenden Sie sich bitte an die Geburtenabteilung.
Bezirk Mitte
- Telefon: 069/212 73 505
- e-mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de
Bezirk Höchst
- Telefon: 069/212 45570
- e-mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de