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Geburt

Kinderreisepass

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Leistungsbeschreibung

WICHTIGER HINWEIS:

Zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt sind auch keine Verlängerungen oder Aktualisierungen von Kinderreisepässen mehr möglich.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei, sofern das Kind mit dem Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist. Dies betrifft auch Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 für sechs Jahre ausgestellt wurden.

Ab dem 01.01.2024 können Sorgeberechtigte zwischen der Ausstellung eines PersonalausweisesInternal Link oder ReisepassesInternal Link für Minderjährige wählen. Diese Dokumente werden für sechs Jahre ausgestellt und können genutzt werden, solange das Kind mit dem Dokument zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)Internal Link.