FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Sonstiges

Jugendhilfe im Strafverfahren

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen haben und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Kinder unter 14 Jahre sind nicht strafmündig. Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und begleitet die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens. Also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung und vermittelt und überwacht richterliche Weisungen und Auflagen.

Kontakt:
jugendgerichtshilfe.amt51@stadt-frankfurt.de
Internal Link

Die Häuser des Jugendrechts sind in Frankfurt am Main fester Bestandteil, um Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen und kriminelle Karriere frühzeitig zu verhindern. In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe - unter Einbeziehung von freien Trägern - unter einem Dach zusammen. Zielsetzung ist ein abgestimmtes und zeitnahes Reagieren auf strafbares Verhalten junger Menschen. Daneben spielt der Präventionsgedanke eine große Rolle. 

In Frankfurt gibt es vier Häuser des Jugendrechts: Süd, Höchst, Nord, Mitte/Ost.

Kontakt über:

JuhiS.HDJR-Sued@stadt-frankfurt.deInternal Link
JuhiS.HDJR-Hoechst@stadt-frankfurt.deInternal Link
JuhiS.HDJR-Nord@stadt-frankfurt.de
Internal Link
JuhiS.HDJR-Mitte-Ost@stadt-frankfurt.deInternal Link

Rechtsgrundlage

§52 Sozialgesetzbuch VIII und §38 Jugendgerichtsgesetz

Jugendgerichtsgesetz

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Weitere Kategorien