FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Kinder

Kindertagesbetreuung - Vormerkung für einen Betreuungsplatz im kindernetfrankfurt.de

Zuständige Stelle

Stadtschulamt
40.3 Pädagogik, Planung, Finanzielle Förderung für Kindertagesbetreuung
40.34 Infobörse Kindertagesbetreuung
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
www.kindernetfrankfurt.deExternal Link

Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail
Internet

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Leistungsbeschreibung

kindernetfrankfurt.deExternal Link ist das zentrale Vormerksystem für einen Betreuungsplatz in Frankfurt am Main. Daran beteiligt sind alle kommunalen und freien Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) sowie Tagesfamilien in FrankfurtInternal Link. Im kindernetfrankfurt.deExternal Link können alle Kinder von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit erfasst und für einen Betreuungsplatz vorgemerkt werden.

Verfahrensablauf

Sorgeberechtigte erstellen selbständig über das Online-Portal kinderndetfrankfurt.deExternal Link die gewünschten Vormerkungen bei den Betreuungseinrichtungen. Die Vormerkbestätigungen können gespeichert und ausgedruckt werden.  Die Betreuungseinrichtungen senden den Sorgeberechtigten über das kindernetfrankfurt.deExternal Link ein Platzangebot und dokumentieren den Vertrag.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können Ihr Kind während des ganzen Jahres in den Kindertageseinrichtungen vormerken. Eine Vormerkung sollte bis spätestens 31. Dezember zum Beginn des nächsten Schuljahres oder spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen.

Eine Vormerkung für die Krippe, Krabbelstube oder Kindertagespflege ist erst nach der Geburt des Kindes möglich und eine Aufnahme ab 8 Wochen.

Eine Vormerkung für den Kindergarten ist bereits ab dem 18. Lebensmonat möglich.

Für eine Aufnahme in den Hort oder die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) zu Beginn des Schuljahres ist eine Anmeldung bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres nötig, frühestens jedoch 18 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin.

Bearbeitungsdauer

Die Erstellung der Vormerkbestätigung erfolgt direkt und kann jederzeit erneut abgerufen werden.

Rechtsgrundlage

Die Platzvermittlung erfolgt anhand bestimmter Aufnahmekriterien (§24 Abs. 1 SGB VIII). Die Vergabekriterien sind gesetzlich bindend und handlungsleitend – für alle Kindertageseinrichtungen, die vom Stadtschulamt finanziell gefördert werden. Darüber hinaus können Einrichtungen, je nach Träger, weitere Kriterien für die Vergabe ihrer Plätze festgelegen.

Was sollte ich noch wissen?

Sorgeberechtigte erhalten eine Vormerkbestätigung, die als Grundlage für die spätere Platzvergabe durch die Einrichtungen dient.
Für ratsuchende Personen mit sprachlichen oder technischen Barrieren kann ein „analoges“ Benutzerkonto über die Infobörse Kindertagesbetreuung im kindernetfrankfurt.de erstellt werden. Sie erhalten dann einen Ausdruck über ihre getätigten Vormerkungen für einen Betreuungsplatz in der Krippe, Kita, Hort oder ESB.

Weitere Informationen zur Kinderbetreuung und der Vergabe von Betreuungsplätzen erhalten Sie in der Infobörse KindertagesbetreuungInternal Link im Stadtschulamt Frankfurt oder im InfoportalExternal Link.

Unterstützende Institutionen

Über 180 Träger in rund 900 Einrichtungen im Stadtgebiet Frankfurt am Main sowie sechs Fachdienste der Kindertagespflege mit ca. 500 Tagesfamilien.

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