Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen sogar länger. Die Leistung ist einkommensunabhängig und nach der Zahl der Kinder gestaffelt.
Eltern mit geringem Einkommen haben zudem Anspruch auf Kinderzuschlag für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt. Über die Voraussetzungen informieren die weiterführenden Links und die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit, die für beide Leistungen zuständig ist.
Die Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit ist auch für die Zahlung des Kinderzuschlages an Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes zuständig. Die Zahlung des Kindergelds erfolgt im Öffentlichen Dienst durch den jeweiligen Arbeitgeber.
Infos Kindergeld des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Infos Kinderzuschlag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend