Anstelle des bisherigen Erziehungsgeldes können Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden, das Elterngeld beantragen.
Diese Leistung ersetzt einen Teil des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Anspruchsberechtigte nicht erwerbstätige Elternteile erhalten einen Mindestsatz.
Nähere Informationen erhalten Sie über die weiterführenden Links und beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, das für die Beantragung zuständig ist.
Infos des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend