An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Team D18.2 des Besonderen Dienst JugendhilfeInternal Link.
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Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
Es genügt ein schriftlicher Antrag. Wir empfehlen eine persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung.
Antragsberechtigt ist:
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, die Antragsvoraussetzungen entfallen oder mit Volljährigkeit.
29.10.2018