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Sonstige Verkehrsangelegenheiten

Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum

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Leistungsbeschreibung

Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes hilft!

Die Verengung von Gehwegen, etwaige Verletzungsgefahren durch beschädigte Zweiräder sowie letztlich der wenig einladende Anblick zerpflückter Fahrradtorsos; verkehrsuntaugliche Fahrräder auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen bewirken eine räumliche Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes. Aber das muss nicht sein!

Aus diesem Grund kümmert sich die Stadtpolizei des Ordnungsamtes um alle Fahrräder im öffentlichen Verkehrsraum, die als nicht gestohlen registriert sind und folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Fahrrad ist wegen fehlender Teile (Reifen, Lenker usw.) nicht mehr fahrbar und wird erkennbar auch nicht genutzt.
  • Das Fahrrad ist überhaupt nicht mehr nutzbar (Fahrradtorso).

Melden Sie der Stadtpolizei 'Schrottfahrräder' in Ihrer Umgebung über die Sicherheitshotline (erreichbar 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr) oder nutzen Sie das Onlineformular in der rechten Spalte.

Eine Entfernung ist nicht möglich, wenn sich ein Fahrrad in ordnungsgemäßem Zustand befindet oder in einem durch wenige Handgriffe (z. B. platte Reifen, abgenommener Fahrradsattel) wieder fahrbereiten Zustand versetzt werden kann. Dies gilt auch, wenn es schon längere Zeit ungenutzt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde; es sei denn, das Fahrrad verengt den Verkehrsraum derart, dass mit erheblichen Verkehrsbehinderungen oder gar Verletzungsgefahren (Stolperfallen etc.) zu rechnen ist.

Schrottfahrrad, Meldung

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