FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Sonstige Verkehrsangelegenheiten

Antrag auf bauliche Sondernutzung gemeinsam mit der Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen

Zuständige Stelle

 

Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Telefon
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FAX allgemein
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Leistungsbeschreibung

Einrichtung einer Baustelle

Sie wollen eine Baustelle einrichten? Dann benötigen Sie dafür eine bauliche Sondernutzungserlaubnis und in den meisten Fällen zusätzlich eine Genehmigung dafür, öffentliche Flächen in Anspruch nehmen zu dürfen. In der Vergangenheit mussten Sie zwei Anträge einreichen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Straßenverkehrsamt (SVA)  haben nun ein gemeinsames Verfahren eingeführt. Ab sofort müssen Sie nur noch einen gemeinsamen Antrag für die Genehmigungsarten „Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen“ und „Bauliche Sondernutzung“ stellen. Den  Antrag reichen Sie beim Amt für Straßenbau und Erschließung ein. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen.

Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und
Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)

Bauwagen oder Bürocontainer 
Bauzaun 
Materiallager 
Gerüste 
Mulden und Container 

Hebebühnen

Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigte Unterlagen

1. Ein Antrag auf eine Baustelleneinrichtung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers und gegebenenfalls eine Vollmacht des Bauherren enthalten.

Zum Antrag gehört ein vermaßter Baustelleneinrichtungsplan (im Maßstab 1:250 mit Darstellung der Grundstücksgrenze und des umgebenden Verkehrsraums) sowie ein Absperrplan (Regelplan) in 5-facher Ausfertigung beizulegen, aus dem die geplante Nutzungsfläche deutlich hervorgeht. Der Plan wird wichtiger Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis.

2. Es ist erforderlich, den Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der Baustelleneinrichtung einzureichen. Vor einer abschließenden Entscheidung schaltet das Amt für Straßenbau und Erschließung weitere städtische Dienststellen ein (Branddirektion, Ordnungsamt, Bauaufsichtsbehörde, etc.).

3. Während die Stellungnahmen der anderen Dienststellen eingeholt werden, sollte der Antragsteller einen Ortstermin mit dem zuständigen Baubezirk des Amtes für Straßenbau und Erschließung vereinbaren, um das Aufmaß zu erstellen. Mit dem Aufmaß wird die Höhe der zu hinterlegenden Kaution festgelegt und die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr berechnet.

4. Wenn die Kaution hinterlegt ist, und die entsprechenden Stellungnahmen der zu beteiligten Dienststellen vorliegen, kann die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

5. Ergeben sich während der Bauzeit Veränderungen der Flächengröße, ist ein neuer vermaßter Plan erforderlich, damit der Baubezirk die neue Fläche aufnehmen kann. Nur wenn der Baubezirk die Reduzierung bzw. Ausweitung der Fläche protokolliert hat, kann die Veränderung in der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Hierzu nutzen Sie das entsprechende Formular, das der Sondernutzungserlaubnis beigefügt ist.

6. Nach Beendigung der Bauarbeiten senden Sie die der Sondernutzungserlaubnis beiliegende Bauendeanzeige unverzüglich an den zuständigen Baubezirk, damit die genutzte Fläche abgenommen werden kann. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
Stellt der Baubezirk keine Beanstandungen fest und wurden die Sondernutzungsgebühren vollständig bezahlt, wird die Kaution zurückgegeben.
Wurde die genutzte Fläche während der Bauzeit beschädigt, so wird dies anhand eines Aufmaßes festgehalten und dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Wenn das Amt für Straßenbau und Erschließung in Ausnahmefällen die Wiederherstellung dem Antragsteller überlässt, darf diese nur durch vom Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main zugelassene Firmen erfolgen.

7. Sofern eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Gehweg, Radweg) eingerichtet werden soll, wird zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt. Im gemeinsamen Antrag wird die Verkehrsrechtliche Anordnung gleichzeitig bearbeitet und genehmigt. Sie bekommen abschließend beide Genehmigungen und einen gemeinsamen Gebührenbescheid zugestellt oder könne diese im SVA abholen.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Straßenverkehrsamtes.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Absperrung von oeffentlichen Verkehrsflaechen SondernutzungInternal Link

Welche Gebühren fallen an?

Kosten

Die zu entrichtenden Gebühren für eine Baustelleneinrichtung ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie aus der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main.

Diese finden Sie hier

Sondernutzungssatzung 2024 (pdf , 459KB)Download Link

Verwaltungsgebuehren_ASE (pdf , 4657KB)Download Link

 

Anträge / Formulare

Das Antragsformular für bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung finden Sie hier: Antrag auf bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung (pdf , 503KB)Download Link

Sie wollen einen Änderungsantrag stellen? Bitte benutzen Sie dieses Formular: Aenderungsantrag bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung (pdf , 443KB)Download Link

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