FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Sonstige Verkehrsangelegenheiten

Antrag auf bauliche Sondernutzung gemeinsam mit der Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen

Zuständige Stelle

 

Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
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Leistungsbeschreibung

Einrichtung einer Baustelle

Sie wollen eine Baustelle einrichten? Dann benötigen Sie dafür eine bauliche Sondernutzungserlaubnis und in den meisten Fällen zusätzlich eine Genehmigung dafür, öffentliche Flächen in Anspruch nehmen zu dürfen. In der Vergangenheit mussten Sie zwei Anträge einreichen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Straßenverkehrsamt (SVA)  haben nun ein gemeinsames Verfahren eingeführt. Ab sofort müssen Sie nur noch einen gemeinsamen Antrag für die Genehmigungsarten „Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen“ und „Bauliche Sondernutzung“ stellen. Den  Antrag reichen Sie beim Amt für Straßenbau und Erschließung ein. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen.

Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und
Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)

Bauwagen oder Bürocontainer 
Bauzaun 
Materiallager 
Gerüste 
Mulden und Container 

Hebebühnen

Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigte Unterlagen

1. Ein Antrag auf eine Baustelleneinrichtung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers und gegebenenfalls eine Vollmacht des Bauherren enthalten.

Zum Antrag gehört ein vermaßter Baustelleneinrichtungsplan (im Maßstab 1:250 mit Darstellung der Grundstücksgrenze und des umgebenden Verkehrsraums) sowie ein Absperrplan (Regelplan) in 5-facher Ausfertigung beizulegen, aus dem die geplante Nutzungsfläche deutlich hervorgeht. Der Plan wird wichtiger Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis.

2. Es ist erforderlich, den Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der Baustelleneinrichtung einzureichen. Vor einer abschließenden Entscheidung schaltet das Amt für Straßenbau und Erschließung weitere städtische Dienststellen ein (Branddirektion, Ordnungsamt, Bauaufsichtsbehörde, etc.).

3. Während die Stellungnahmen der anderen Dienststellen eingeholt werden, sollte der Antragsteller einen Ortstermin mit dem zuständigen Baubezirk des Amtes für Straßenbau und Erschließung vereinbaren, um das Aufmaß zu erstellen. Mit dem Aufmaß wird die Höhe der zu hinterlegenden Kaution festgelegt und die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr berechnet.

4. Wenn die Kaution hinterlegt ist, und die entsprechenden Stellungnahmen der zu beteiligten Dienststellen vorliegen, kann die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

5. Ergeben sich während der Bauzeit Veränderungen der Flächengröße, ist ein neuer vermaßter Plan erforderlich, damit der Baubezirk die neue Fläche aufnehmen kann. Nur wenn der Baubezirk die Reduzierung bzw. Ausweitung der Fläche protokolliert hat, kann die Veränderung in der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Hierzu nutzen Sie das entsprechende Formular, das der Sondernutzungserlaubnis beigefügt ist.

6. Nach Beendigung der Bauarbeiten senden Sie die der Sondernutzungserlaubnis beiliegende Bauendeanzeige unverzüglich an den zuständigen Baubezirk, damit die genutzte Fläche abgenommen werden kann. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
Stellt der Baubezirk keine Beanstandungen fest und wurden die Sondernutzungsgebühren vollständig bezahlt, wird die Kaution zurückgegeben.
Wurde die genutzte Fläche während der Bauzeit beschädigt, so wird dies anhand eines Aufmaßes festgehalten und dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Wenn das Amt für Straßenbau und Erschließung in Ausnahmefällen die Wiederherstellung dem Antragsteller überlässt, darf diese nur durch vom Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main zugelassene Firmen erfolgen.

7. Sofern eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Gehweg, Radweg) eingerichtet werden soll, wird zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt. Im gemeinsamen Antrag wird die Verkehrsrechtliche Anordnung gleichzeitig bearbeitet und genehmigt. Sie bekommen abschließend beide Genehmigungen und einen gemeinsamen Gebührenbescheid zugestellt oder könne diese im SVA abholen.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Straßenverkehrsamtes.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Absperrung von oeffentlichen Verkehrsflaechen SondernutzungInternal Link

Welche Gebühren fallen an?

Kosten

Die zu entrichtenden Gebühren für eine Baustelleneinrichtung ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie aus der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main.

Im Folgenden finden Sie die Gebühren gemäß Satzung zu Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

 

Sondernutzung der Straßen durch

Gebühren jährlich (in Euro)

Gebühren vorübergehend
(in Euro)

1.

Kreuzungen

 

 

1.1

Oberirdische Leitungen (zum Beispiel Rohr- uns Kabelleitungen)

75 bis 300,-

 

1.2

Schienenbahn und Seilbahnen höhengleich auf Dauer

100 bis 500,-

1,50,- je Kalendertag (mindestens 30 Tage)

 

höhenfrei auf Dauer

50 bis 250,-

0,50 je Kalendertag (mindestens 15 Tage)

1.3

Förderbänder u.a. auf Dauer

50 bis 250,-

0,50 je Kalendertag (mindestens 15 Tage)

1.4

Überführungen private Wege

100 bis 300,-

 

1.5

Überfahren des Gehweges in Querrichtung, auf Dauer

240,-

5,- wöchentlich, mindestens 20

2.

Längsverlegungen

 

 

2.1

Oberirdische Leitungen (zum Beispiel Rohr- und Kabelleitungen) je angefangene 100 Meter

50,-

 

2.2

Gleise je angefangene 100 Meter

50,-

 

3.

Bauliche Anlagen (sofern nicht nach § 4 der Satzung erlaubnisfrei)

 

 

3.1

Kioske

 

100 bis 2.500,- je Monat

3.2

Bauzäune umschlossene Grundfläche

 

2,50,- Monat/m2

 

nach Ablauf von 6 Monaten

 

3,75,- Monat/m2

 

nach Ablauf von 9 Monaten

 

5,- Monat/m2

 

nach Ablauf von 12 Monaten

 

7,50,- Monat/m2

 

nach Ablauf von 15 Monaten

 

10,- Monat/m2

 

nach Ablauf von 18 Monaten

 

15,- Monat/m2

3.3

Automaten

100 bis 600,-

 

3.4

Licht-, Luft-, Einwurf- und sonstige Schächte, die mehr als 50 cm in den Straßenraum hineinragen

25,-

 

3.5

Sommergärten (Gaststättenbetrieb im Freien)

 

 

 

In Fußgängerzonen und besonders gestalteten Straßen in der Innenstadt

24,-/m2

4,- Monat/m2

 

in allen übrigen Straßen

15,-/m2

2,50,- Monat/m2

12,50,- halbjährlich/m2

3.6

Hinweisschilder (außer Werbeschilder) bis 0,4 m2

25 bis 100,-

0,50,-je Kalendertag (mindestens 10)

 

Hinweisschilder über 0,4 m2

75 bis 300,-

2,50,- je Kalendertag (mindestens 25)

3.7

Flächenwerbung (Plakatanschlagtafeln, Werbetafeln, Plakatanschlag an Bauzäunen, u. ä.) Megaposter jem2 Ansichtsfläche

90,-

0,25,- je Kalendertag (mindestens 15)

3.8

Masten (außer Fahnenmasten), soweit nicht im
Zusammenhang mit einer Kreuzung oder Längsverlegung von Leitungen

75 bis 300,-

1,- je Kalendertag (mindestens 20)

3.9

Verladestellen, Anlagen zur Holzbringung, Waagen

50 bis 250,-

1,50,- je Kalendertag (mindestens 30)

 

Für Gerüste (soweit nicht von Bauzaun umschlossen), Werkzeug- und Unterkunftshütten u. ä.

 

1,- je Kalendertag (mindestens 20)

4.

Sonstige Sondernutzungen (sofern nicht nach §4 der Satzung erlaubnisfrei)

 

 

4.1

Vorübergehendes Aufstellen von Maschinen,
Geräten, Fahrzeugen, Werkstattwagen, Förderbändern einschließlich Hilfseinrichtungen (z.B. Zuleitungskabel)

 

5,- je Kalendertag (mindestens 50)

4.2

Lagerung von Material

 

5,- je Kalendertag (mindestens 50)

4.3

Container (z.B. Bauschutt-, Glas-, Sammelcontainer o. ä.)

60,-

0,50,- je Kalendertag (mindestens 10)

4.4

Bewegliche Verkaufsstände (außer Werbeverkaufsständen) Neuheitenverkauf

 

5,- je Tag (50 bis 400,- je Monat)

4.5

Warenauslagen vor den Geschäften direkt an der Hauswand

25,- Jahr/m2

 

4.6

Bürocontainer, Verkaufscontainer

 

50 bis 500,- je Monat

4.7

Verkaufsstände für private Veranstaltungen in Fußgängerzonen je lfdm. Ausstellunsgfläche

 

25,-/Veranstaltung

4.8

Weihnachtsbaumverkaufsstände für die Zeit vom 10. bis 24. Dezember (maximal 200 m2 )

 

 

 

in Fußgängerzonen

 

50,- pauschal

 

in anderen Bereichen

 

25,- pauschal

4.9

Telefonzellen

500,-/Telefonzelle

 

4.10

Briefkästen

25,-/Briefkasten

 

4.11

Postablagekästen

50,-/Ablagekasten

 

4.12

Betriebseinrichtungen derTelekommunikation und des
Postwesens, wie Wertzeichengeber,
Kartenautomaten etc.

50,-/Einrichtung

 

 

 

 

 

 

Die Stadt kann anstelle der zu entrichtenden öffentlichrechtlichen Gebühr nach 3.7 der Satzung auch einen Vom-Hundert-Satz des festgestellten steuerpflichtigen Umsatzes vertraglich vereinbaren, wenn die Stadt das Recht zur allgemeinen
Ausnutzung der von ihr freigegebenen Werbemöglichkeiten im Bereich öffentlicher Straßen auf ein Unternehmen überträgt.

 

Die Verwaltungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen:

7

Straßenrechtliche Genehmigungen (in Euro)

7.1

Verwaltungsgebühren für Sondernutzungen

Erstantrag

Verlängerung

Unerlaubt

7.1.1

Baustelleneinrichtung

350,- bis 500,-

60,-

400,- bis 550,-

7.1.2

Lagern von Baustoffen > 10m2, Überfahren des Gehweges in Querrichtung (Baustellenzufahrt)

150,-

30,-

200,-

7.1.3

Grundstückszufahrten

150,-

-

200,-

7.1.4

Gerüste (ohne Ämterbeteiligung), Aufstellung von Maschinen (Werkstattwagen, Schrägaufzüge), Lagerung von Material < 10m2

40,-

20,-

100,-

7.1.5

Gerüste (mit Ämterbeteiligung)

50,-

20,-

150,-

7.1.6

Sonstige Container wie Büro-, Bau-, Mannschaftscontainer, Verkaufscontainer u.ä. Büro- und Baucontainer (soweit nicht in Baustelleneinrichtung integriert)

200,-

30,-

250,-

7.1.7

Schuttcontainer (Jahresplakette)

40,-

-

350,-

7.1.8

Sommergärten

150,-

20,-

200,-

7.1.9

Verkaufsstände Karitativstände, Warenauslagen, Automaten, Kunst, Flächenwerbung, Kundenstopper und Hinweisschilder u.ä.

20,- bis 150,-

20,-

200,-

7.1.10

Blumenkübel und Fahrradständer

30,-

-

150,-

7.1.11

Veranstaltungen

250,- bis 750,-

250,-

300,- bis 800,-

7.1.12

Aktionen anliegender Geschäftsleute

50,-

50,-

100,-

7.1.13

Sammelcontainer, Altkleidercontainer, Telefonstelen, Briefkästen, Postablagekästen u.ä.

40,-

-

350,-

7.1.14

Kabelbrücken, Längsverlegungen oberirdisch nach Prüfungsaufwand

20,- bis 750,-

30,-

40,- bis 900,-

7.1.15

Sonstige Sondernutzungen mit nur geringem Prüfungsaufwand

20,-

20,-

150,-

7.2

Verwaltungsgebühren für Gestattungen, Zustimmungen u.ä.(Euro)

 

7.2.1

Baugrubensicherung mit Ämterbeteiligung

250,- bis 750,-

 

7.2.2

Baugrubensicherung ohne Ämterbeteiligung

200,- bis 400,-

 

7.2.3

Kabel- und Leitungsführungen, unterirdisch

200,- bis 400,-

 

7.2.4

Schachtbauwerke

200,- bis 400,-

 

7.2.5

Pflanzlöcher im Gehweg

120,-

 

7.2.6

Unterbauungen

200,- bis 400,-

 

7.2.7

Ausragende Bauteile im Luftraum über der Straße

50,- bis 350,-

 

7.2.8

Überbauungen - Balkone, Erker, Vordächer u.ä.

50,- bis 300,-

 

7.2.9

Grundwassermessstellen

200,- bis 400,-

 

7.2.10

Beratungen und Informationen, Laufscheinverfahren

20,- bis 100,-

 

7.2.11

Sonstige Gestattungen nach Prüfungsaufwand

40,- bis 750,-

 

7.3

Verwaltungsgebühren für Aufbruchgenehmigungen, Trassengenehmigungen und Trassenzustimmungen

 

 

7.3.1

Aufbruchgenehmigung für Kellerisolierung

 

a) bis 10 Meter Baulänge pauschal

100,-

 

b) über 10 Meter Baulänge je lfd. m

10,-

 

7.3.2

Aufbruchgenehmigung für Punktaufbrüche (Aufgrabungsgröße
≤ 1,2 m2) und Bohrungen

100,-

 

7.3.3

Kanalanschluss (nur Firmen bzw. Eigentümerinnen/Eigentümer)

100,-

 

7.3.4

Zustimmungsverfahren des Wegebaulastträgers gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)

100,- bis 2.500,-

25% der jeweiligen Gebühr

7.3.5

Sonstige Trassen- und Aufbruchgenehmigung gemäß Hessisches Straßengesetz (HStrG)

100,- bis 2.500,-

 

7.4

Auskunft aus der Straßenzustandsdatenbank

10,- bis 50,-

 

 

Die vollständige Satzung können Sie hier nachlesen:

Satzung Sondernutzung (pdf , 113KB)Download Link

Verwaltungsgebuehren_ASE (pdf , 4657KB)Download Link

 

Anträge / Formulare

Das Antragsformular für bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung finden Sie hier: Antrag auf bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung (pdf , 503KB)Download Link

Sie wollen einen Änderungsantrag stellen? Bitte benutzen Sie dieses Formular: Aenderungsantrag bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung (pdf , 443KB)Download Link

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