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Fahrzeug und Verkehr

Schlüsselzahl B197 nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe)

Zuständige Stelle
Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird zum 01.04.2021 die Schlüsselzahl B 197 für die Fahrerlaubnis der Klasse B erstmalig eingeführt (§ 17a FeV).

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachgewiesen haben, dass Sie zum sicheren, verantwortungsvollem und umweltbewussten Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind, wird auf die Automatikbeschränkung verzichtet. Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird mit der nationalen Schlüsselzahl B 197 versehen.

Voraussetzungen

Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten (Automatikauflage 78) Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. die Klassen BE, C oder D eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Schlüsselzahl B 197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Die Schlüsselzahl gilt ausschließlich für die Klasse B.

  • Die Beschränkung wird nur auf Antrag aufgehoben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei der FührerscheinstelleExternal Link


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,00 € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Führerschein/vorläufiger Führerschein der Klasse B
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, der nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift bekommen Sie von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde. Gerne können Sie die Karteikartenabschrift direkt an uns senden lassen. Ihre Antragstellung kann auch schon ohne Vorlage der Karteikartenabschrift erfolgen.
  • Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (wird durch die Fahrschule ausgestellt)

    Achtung:
    Wenn Sie noch keine Inhaberin / kein Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B sind, ist zur Antragstellung die persönliche Vorsprache bei Ihrem Bürgeramt im Rahmen des „Erstantrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis“ erforderlich. Bitte vereinbaren Sie für hierExternal Link einen Termin.


Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 61,40 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zwischen dem „Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B“ und dem Eintrag der Schlüsselnummer B 197 im Führerscheindokument darf ein Jahr nicht überschritten werden.