Abschleppmaßnahmen der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes
Abschleppmaßnahmen der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes
Liegt eine Verkehrsbehinderung im öffentlichen Straßenverkehr vor, sorgt die Städtische Verkehrspolizei für Sicherheit und lässt das ordnungswidrig abgestellt Fahrzeug abschleppen.
Sie können die Städtische Verkehrspolizei kontaktieren, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abschleppen lassen möchten oder wenn Ihr eigenes Kraftfahrzeug abgeschleppt wurde.
Sie wurden abgeschleppt?
Rufen Sie bei einem Frankfurter Polizeirevier an, um zu erfahren, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde. Dort erhalten Sie bei behördlich veranlassten Abschleppungen auch den Kontakt des Abschleppunternehmens.
Alternativ können Sie sich auch innerhalb der Dienstzeiten an das Verkehrssicherheitstelefon des Straßenverkehrsamtes wenden. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind
montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr und
samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr
unter
der Rufnummer 069/212-36360 für Sie
da.
Beim Abschleppunternehmen erhalten Sie das Fahrzeug gegen Zahlung der Abschleppkosten zurück. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung sowie die Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält die Verwaltungsgebühren; das beauftragte Abschleppunternehmen die Abschleppgebühren.
Neben den Abschleppkosten erhalten Sie von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot (meistens innerhalb von 2 Wochen).
Sie möchten abschleppen lassen?
Melden Sie sich beim Verkehrssicherheitstelefon des Straßenverkehrsamtes unter 069/212-36360 und fordern Sie eine Streife der Städtischen Verkehrspolizei an. Die Streife überprüft die Verkehrssituation vor Ort und leitet - falls möglich - eine Abschleppung ein.
In welchen Fällen (nicht abschließend) sind Abschleppungen möglich?
Die Abschleppmaßnahme dient der Beseitigung einer Behinderung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Wer falsch parkt, handelt zudem ordnungswidrig. Deshalb erhalten Sie zusätzlich eine Verwarnung bzw. das sogenannte Knöllchen.