Ihr Fahrzeug war in Frankfurt am Main zugelassen, wurde außer Betrieb
gesetzt und soll nunmehr wieder in Frankfurt am Main auf den/die selbe/n
Fahrzeughalter/in zugelassen werden.
Gern können Sie Ihr Fahrzeug auch Online wieder zulassen. Nähere Informationen
dazu erhalten Sie hier: Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link
Hier geht's zur Online-Wiederzulassung von KraftfahrzeugenExternal Link
Unter dem Punkt Welche
Unterlagen werden benötigt bitte folgendes einfügen:
● Gültiger Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder
elektronischer Aufenthaltstitel
● Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein)
● Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief; lediglich bei Datenänderungen z.B. Kennzeichen, Name,
technischer Daten oder Umstellung von bisherigen Fahrzeugbriefen auf
Zulassungsbescheinigung Teil II)
● Prüfbericht über die gültige
Hauptuntersuchung - soweit zwischenzeitlich fällig -
● Versicherungsbestätigung in
elektronischer Form als eVB-Nummer
● SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug
der Kfz-Steuer
● Bei Minderjährigen:
Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten zusätzlich, bei
Bevollmächtigung:
● die Vollmacht mit der lesbaren
Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im
Original
Bei Firmen oder Vereinen müssen
zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:
● Vollständiger Handelsregister- oder
Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher
Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder
Steuerberater)
Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung
können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.
Bei einer Wiederzulassung nach einem
Fahrzeugdiebstahl behält sich die Zulassungsbehörde Frankfurt am Main eine
Identitätsprüfung des Fahrzeuges vor. Hierzu ist das Fahrzeug bei der
Zulassungsbehörde vorzuführen.
Die Zulassung bei der Zulassungsbehörde
Frankfurt am Main ist nur dann möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz
der Halterin/ des Halters in Frankfurt am Main liegt oder ein in Frankfurt
ansässiges gemeldetes Gewerbe vorliegt.