Gerade für Motorräder und Cabrios ist das Saisonkennzeichen interessant, da Sie nicht mehr wie seither zweimal im Jahr zur Kfz-Zulassungsbehörde müssen, um Steuer und Versicherung zu sparen.
Bei Saisonkennzeichen können Sie deshalb selbst entscheiden, für welche Monate (mindestens 2, höchstens 11 Monate) Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Eine Zuteilung erfolgt dabei stets nach vollen Monaten. Aber überlegen Sie sich genau, in welchen Monaten Sie Ihr Fahrzeug nicht benötigen, da eine Änderung mit den gleichen Kosten (26,80 €) wie die Zuteilung des Saisonkennzeichens zu Buche schlägt.
In den nicht durch das Saisonkennzeichen betroffenen Monaten darf das Fahrzeug selbstverständlich weder gefahren noch auf öffentlichem Gelände abgestellt werden.
Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.
Die Wunschkennzeichenreservierung finden Sie unter "Leistungen"
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Ausnahme:
Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeschein.
Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und eines Gewerbescheins erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle des Gewerbescheins der Mietvertrag über die Geschäftsräume.
Beauftragte Personen müssen zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Die Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kfz-Steuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Sowohl für die Einzugsermächtigung als auch die Vollmacht verwenden Sie bitte die unter "Anträge/Formulare" aufgeführten Vordrucke.