Oldtimerkennzeichen können beantragt werden für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden. Dabei gilt unabhängig von der Einstufung in Schadstoff- und Geräuschklassen ein pauschaler Steuersatz von € 191,73, für Krafträder von € 46,02. Freizeitfahrten sind möglich.
Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer ist ein Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA o.ä.) erforderlich. Fahrzeuge mit zugeteilten Oldtimerkennzeichen unterliegen der regelmäßigen Hauptuntersuchung.
Die Wunschkennzeichenreservierung finden Sie hier: WunschkennzeichenInternal Link
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Ausnahme:
Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeschein.
Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und eines Gewerbescheins erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle des Gewerbescheins der Mietvertrag über die Geschäftsräume.
Beauftragte Personen müssen zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Die Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kfz-Steuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Sowohl für die Einzugsermächtigung als auch die Vollmacht verwenden Sie bitte die unter "Anträge/Formulare" aufgeführten Vordrucke.