Wird ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal für den
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, so handelt es sich um eine
Neuzulassung.
Dem Fahrzeug waren noch nie, weder im Ausland noch in
der Bundesrepublik Deutschland, Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
Hier geht’s zur Online-Neuzulassung von KraftfahrzeugenExternal Link
Informationen zur
Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link
Sie benötigen folgende Unterlagen:
● Gültiger
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als
3 Monate) oder elektronischer
Aufenthaltstitel
● Zulassungsbescheinigung Teil II
● EG-Übereinstimmungsbescheinigung
(CoC)
● Versicherungsbestätigung in
elektronischer Form als eVB-Nummer
● SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug
der Kfz-Steuer
● Bei Minderjährigen:
Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten
zusätzlich, bei Bevollmächtigung:
● die Vollmacht mit der
lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Bei Firmen oder Vereinen müssen zusätzlich die nachstehenden
Dokumente vorgelegt werden:
● Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen
Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)
Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten
– nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen
werden.
Die Zulassung bei der Zulassungsbehörde Frankfurt am Main
ist nur dann möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin/ des
Halters in Frankfurt am Main liegt.
Wichtiger Hinweis:
Auf die generelle Pflicht zur Vorführung von Kraftfahrzeugen wird ausdrücklich hingewiesen.
Bitte stellen Sie sich im eigenen Interesse darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen müssen.