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Online Terminverwaltung ZulassungExternal Link
Achtung: Diese Terminbuchung ist ausschließlich für Kurzzeitkennzeichen. Eine Bearbeitung eines anderen Anliegens ist nicht möglich.
Seit 1998 gibt es das Kurzeitkennzeichen in Deutschland. Es löste als Überführungskennzeichen weitgehend das noch heute bekannte „Rote Überführungskennzeichen“ ab. Letzteres gibt es nur noch für Händler und zur ausschließlich gewerblichen Nutzung. Die Autokennzeichen sind an das Fahrzeug gebunden. Das Kurzzeitkennzeichen kann genutzt werden, um …
Für die Anmeldung werden seit Frühjahr 2015 Fahrzeugpapiere und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) benötigt. Ohne HU wird der Gültigkeitsbereich eingeschränkt, so dass das Kurzzeitkennzeichen nur in einem bestimmten örtlichen Radius mit bestimmten Zweck gültig ist.
Bitte bringen Sie die
nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des
Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten
darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat
aufgeführt.
Grundlegend:
zusätzlich,
bei einem nicht in Deutschland gemeldeten Fahrzeughalter:
Bei
Bevollmächtigung:
Bei Zulassungen auf juristische Personen müssen
zusätzliche Dokumente vorgelegt
werden: