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Fahrzeugzulassung

Kurzzeitkennzeichen

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Achtung: Diese Terminbuchung ist ausschließlich für Kurzzeitkennzeichen. Eine Bearbeitung eines anderen Anliegens ist nicht möglich.

Seit 1998 gibt es das Kurzeitkennzeichen in Deutschland. Es löste als Überführungskennzeichen weitgehend das noch heute bekannte „Rote Überführungskennzeichen“ ab. Letzteres gibt es nur noch für Händler und zur ausschließlich gewerblichen Nutzung. Die Autokennzeichen sind an das Fahrzeug gebunden. Das Kurzzeitkennzeichen kann genutzt werden, um …

  • Fahrzeuge zu überführen,
  • Test- und Probefahrten zu machen und
  • zum TÜV zu fahren.

Für die Anmeldung werden seit Frühjahr 2015 Fahrzeugpapiere und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) benötigt. Ohne HU wird der Gültigkeitsbereich eingeschränkt, so dass das Kurzzeitkennzeichen nur in einem bestimmten örtlichen Radius mit bestimmten Zweck gültig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.

Grundlegend:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), oder ein elektronischer Aufenthaltstitel
    Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten –nur Frankfurt am Main –gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie ausreichend), oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kopie ausreichend)
  • Versicherungsbestätigung in elektronischer Form als eVB-Nummer
  • Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz nicht in Frankfurt am Main befindet, wird ein Kaufvertrag benötigt, der nachweist, dass das Fahrzeug in Frankfurt am Main erworben wurde.

zusätzlich, bei einem nicht in Deutschland gemeldeten Fahrzeughalter:

  • Die Angabe eines in Frankfurt am Main gemeldeten Empfangsbevollmächtigten, der seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils im Original vorlegen muss.

Bei Bevollmächtigung:

Bei Zulassungen auf juristische Personen müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden:

  • Vollständiger Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei freiberuflichen oder nicht meldepflichtigen Tätigkeiten: Gewerblicher Mietvertrag oder Bestätigung des Steuerberaters
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Anschriftenbestätigung durch den Vorstand

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