FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Fahrzeugzulassung

Kfz-Umschreibung bei Zuzug von außerhalb

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Eine Umschreibung von außerhalb liegt vor, wenn das gebrauchte Fahrzeug vorher außerhalb von Frankfurt am Main angemeldet war. Eine Umschreibung von außerhalb kann mit und ohne Wechsel des Halters/ der Halterin durchgeführt werden

Hier geht’s zur Online-UmschreibungExternal Link

Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

● Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel 
● Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
● Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
● ggf. Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen und Wechsel des Kennzeichens) 
● Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung - soweit zwischenzeitlich fällig -
● Versicherungsbestätigung in elektronischer Form als eVB-Nummer (nur bei Umschreibung mit Halterwechsel)
● SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (nur bei Umschreibung mit Halterwechsel)

● Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten 

zusätzlich, bei Bevollmächtigung:

● die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bei Firmen oder Vereinen müssen zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:

● Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)

Hinweis:
Die Beibehaltung des Kennzeichens ist bei einer Umschreibung von außerhalb nur dann möglich, wenn das Fahrzeug nicht „abgemeldet“ wurde.
In diesem Fall kann auch auf die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats, der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie der Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB) verzichtet werden, sofern kein Halterwechsel erfolgt.

Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.

Die Zulassung bei der Zulassungsbehörde Frankfurt am Main ist nur dann möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin/ des Halters in Frankfurt am Main liegt.

Weitere Kategorien