Eine
Umschreibung von außerhalb liegt vor, wenn das gebrauchte Fahrzeug vorher
außerhalb von Frankfurt am Main angemeldet war. Eine Umschreibung von außerhalb
kann mit und ohne Wechsel des Halters/ der Halterin durchgeführt werden
Hier geht’s zur Online-UmschreibungExternal Link
Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
● Gültiger Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel
● Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein)
● Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief)
● ggf. Kennzeichenschilder (bei
zugelassenen Fahrzeugen und Wechsel des Kennzeichens)
● Prüfbericht über die gültige
Hauptuntersuchung - soweit zwischenzeitlich fällig -
● Versicherungsbestätigung in
elektronischer Form als eVB-Nummer (nur bei Umschreibung mit Halterwechsel)
● SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug
der Kfz-Steuer (nur bei Umschreibung mit Halterwechsel)
● Bei Minderjährigen:
Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten
zusätzlich, bei Bevollmächtigung:
● die Vollmacht mit der lesbaren
Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im
Original
Bei Firmen oder Vereinen müssen
zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:
● Vollständiger Handelsregister- oder
Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher
Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder
Steuerberater)
Hinweis:
Die Beibehaltung des Kennzeichens ist
bei einer Umschreibung von außerhalb nur dann möglich, wenn das Fahrzeug nicht
„abgemeldet“ wurde.
In diesem Fall kann auch auf die Vorlage
eines SEPA-Lastschriftmandats, der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie der
Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB) verzichtet werden, sofern
kein Halterwechsel erfolgt.
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung
können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.
Die Zulassung bei der Zulassungsbehörde
Frankfurt am Main ist nur dann möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz
der Halterin/ des Halters in Frankfurt am Main liegt.