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Wichtiger Hinweis: Bei Wiederzulassung nach Fahrzeugdiebstahl oder einem Halterwechsel besteht generelle Vorfahrtspflicht. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren müssen.
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.Ausnahme:
Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeschein.
Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und eines Gewerbescheines erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle des Gewerbescheins der Mietvertrag über die Geschäftsräume.
Beauftragte Personen müssen zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Die Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kfz-Steuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Sowohl für die Einzugsermächtigung als auch die Vollmacht verwenden Sie bitte die unter "Anträge / Formulare" aufgeführten Vordrucke.