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Fahrzeugzulassung

Halterwechsel innerhalb Frankfurts am Main

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Fax
KfZ-Zulassung allgemein
Fachbereich Versicherung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
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Leistungsbeschreibung

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Nummernschild © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadt Frankfurt am Main

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Wichtiger Hinweis: Bei Wiederzulassung nach Fahrzeugdiebstahl oder einem Halterwechsel besteht generelle Vorfahrtspflicht. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren müssen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.Ausnahme:
Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeschein.

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I bzw. Abmeldebescheinigung 
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bürgeramtes (nicht älter als drei Monate)
    der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters.
    Bei Vorlage des Reisepasses oder ausländischen Personalausweises und einer Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum über drei Monate zurück liegt,
    oder bei Nichtvorlage der Meldebescheinigung ist ein gebührenpflichtiger Abruf der Meldedaten erforderlich. Die Kosten hierfür betragen € 10,00. 
  • SEPA Mandat
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, entweder durch Vorlage des HU-Berichts im Original
    oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I / im Fahrzeugschein

Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und eines Gewerbescheines erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle des Gewerbescheins der Mietvertrag über die Geschäftsräume.

Beauftragte Personen müssen zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Die Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kfz-Steuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Sowohl für die Einzugsermächtigung als auch die Vollmacht verwenden Sie bitte die unter "Anträge / Formulare" aufgeführten Vordrucke.

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