Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen? Dann sollten Sie beachten, dass sich in letzter Zeit Fälle häufen, in denen der Käufer eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Anmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Folge: Sie zahlen weiterhin die Versicherung und Strafzettel.
Wie kann man sich dagegen schützen? Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vor der Übergabe an den Käufer. Diese können Sie bei der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge vornehmen.
Verwenden Sie die unter "Anträge / Formulare" hinterlegte Verkaufsanzeige und lassen Sie sich diese vom Käufer unterschreiben. Sie sollten dabei sich auf jeden Fall den Ausweis des Käufers zeigen lassen und dessen persönliche Daten (Name und Adresse) überprüfen. Wenn vom Käufer, mit welcher Begründung auch immer, kein Ausweis vorgelegt werden kann, ist höchste Vorsicht geboten. Probleme kann es aber auch beim Verkauf ins Ausland geben, da seitens ausländischer Stellen i.d.R. keine Meldung an Ihre Zulassungsbehörde erfolgt.
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.