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Online Terminverwaltung ZulassungExternal Link
Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und eines Gewerbescheines erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle des Gewerbescheines der Mietvertrag über die Geschäftsräume.
Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge zur Identitätskontrolle vorzuführen.
Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.
Grundlegend:
• Gültiger
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung
(nicht älter als 3 Monate), oder ein elektronischer Aufenthaltstitel
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten
–nur Frankfurt am Main –gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen
werden.
• Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein – nicht bei Neuwagen)
• Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief)
• Prüfbericht
über die gültige Hauptuntersuchung/ggfs.Sicherheitsprüfung, soweit
zwischenzeitlich fällig (nicht bei Neuwagen)
• Versicherungsbestätigung
für Ausfuhrkennzeichen (gelber Durchschlagsatz)
• SEPA-Lastschriftmandat
für den Einzug der Kfz-Steuer
• Fahrzeug:
Vorführung vor Ort ist zwingend erforderlich
zusätzlich, bei einem nicht in Deutschland gemeldeten Fahrzeughalter:
• Die
Angabe eines in Frankfurt am Main gemeldeten Empfangsbevollmächtigten, der
seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller
Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), oder einen elektronischen
Aufenthaltstitel jeweils im Original vorlegen muss.
Bei Bevollmächtigung:
• die
Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
• Ausweis
des Bevollmächtigten im Original
Bei Zulassungen auf juristische Personen müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden:
• Vollständiger
Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
• bei
freiberuflichen oder nicht meldepflichtigen Tätigkeiten: Gewerblicher
Mietvertrag oder Bestätigung des Steuerberaters
• bei
Vereinen: Vereinsregisterauszug und Anschriftenbestätigung durch den Vorstand