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Fahrzeugzulassung

Ausfuhrzulassungen

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
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Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
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Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und eines Gewerbescheines erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle des Gewerbescheines der Mietvertrag über die Geschäftsräume.


Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge zur Identitätskontrolle vorzuführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.

Grundlegend:


• Gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), oder ein elektronischer Aufenthaltstitel
   Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten –nur Frankfurt am Main –gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.
•  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein – nicht bei Neuwagen)
•  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
•  Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung/ggfs.Sicherheitsprüfung, soweit zwischenzeitlich fällig (nicht bei Neuwagen)
•  Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (gelber Durchschlagsatz)
•  SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
•  Fahrzeug: Vorführung vor Ort ist zwingend erforderlich

zusätzlich, bei einem nicht in Deutschland gemeldeten Fahrzeughalter:

 
•  Die Angabe eines in Frankfurt am Main gemeldeten Empfangsbevollmächtigten, der seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils im Original vorlegen muss.

Bei Bevollmächtigung:

 
•  die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
•  Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bei Zulassungen auf juristische Personen müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden:

•  Vollständiger Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
•  bei freiberuflichen oder nicht meldepflichtigen Tätigkeiten: Gewerblicher Mietvertrag oder Bestätigung des Steuerberaters
•  bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Anschriftenbestätigung durch den Vorstand

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