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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Eine Fahrerlaubnis aus Staaten der Europäischen Union berechtigt
bis zum Ablaufdatum des ausländischen Führerscheins zum Führen eines
Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.
Darüber hinaus können alle Führerscheine
aus den EU-Staaten freiwillig in deutsche Fahrerlaubnisse umgetauscht
werden.
Zur Antragstellung ist die persönliche
Vorsprache erforderlich.
Die wichtigsten Bestimmungen finden Sie in dem
Merkblatt "Ausländische Fahrerlaubnisse"External Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 37,10.
Hinweis:
Bei Inhabern von C- oder D-Klassen gelten
Sonderbestimmungen. In diesen Fällen sowie bei weiteren allgemeinen Fragen zur
Antragstellung oder zur Abholung von Führerscheinen wenden Sie sich bitte an die
Führerscheinstelle.