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Fahrerlaubnis / Führerschein

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Eine Fahrerlaubnis aus Staaten der Europäischen Union berechtigt bis zum Ablaufdatum des ausländischen Führerscheins zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.

Darüber hinaus können alle Führerscheine aus den EU-Staaten freiwillig in deutsche Fahrerlaubnisse umgetauscht werden.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Die wichtigsten Bestimmungen finden Sie in dem Merkblatt "Ausländische Fahrerlaubnisse"External Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. 
  • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins 
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeck

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 37,10.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis:
Bei Inhabern von C- oder D-Klassen gelten Sonderbestimmungen. In diesen Fällen sowie bei weiteren allgemeinen Fragen zur Antragstellung oder zur Abholung von Führerscheinen wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.

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