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Mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 19.01.2013 wurde die Schlüsselzahl B 96 erstmalig eingeführt (§ 6a FeV).
Diese Schlüsselzahl 96 gilt für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (sofern
die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet) aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf erst erworben werden, sofern bereits die Fahrerlaubnis
der Klasse B vorliegt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung bereits
erfüllt sind.
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der
Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre.
Im Falle des Begleiteten
Fahrens ab 17 (BF17) beträgt das Mindestalter 17 Jahre.
Die
Fahrerschulung für die Schlüsselzahl B96 erfolgt über einer
ausbildungsberechtigten Fahrschule. Der Schulungsstoff setzt sich wie folgt
zusammen:
Diese Inhalte der Fahrerschulung können Sie der Anlage 7a zur FeV entnehmen.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vollständig vorzulegen
Die Verwaltungsgebühr beträgt 37,30 €.
Sofern sofort die Aushändigung der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 erfolgen soll, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins. Hier fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 7,70 Euro an.
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 5 Wochen. Der Führerschein kann erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.