FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Fahrerlaubnis / Führerschein

Schlüsselzahl B96 nach der Fahrerlaubnis-Verordnung

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Hier geht's zur 

Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 19.01.2013 wurde die Schlüsselzahl B 96 erstmalig eingeführt (§ 6a FeV).

Diese Schlüsselzahl 96 gilt für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (sofern
die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet) aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

Die Schlüsselzahl 96 darf erst erworben werden, sofern bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung bereits erfüllt sind.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre.
Im Falle des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) beträgt das Mindestalter 17 Jahre.

Die Fahrerschulung für die Schlüsselzahl B96 erfolgt über einer ausbildungsberechtigten Fahrschule. Der Schulungsstoff setzt sich wie folgt zusammen:

  • mindestens 2,5 Stunden Theorie
  • mindestens 3,5 Stunden Praxis
  • mindestens 1,0 Stunde fahrpraktische Übungen

Diese Inhalte der Fahrerschulung können Sie der Anlage 7a zur FeV entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vollständig vorzulegen

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 8,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Führerschein/vorläufiger Führerschein der Klasse B
  • 1 biometrisches Lichtbild (35x45mm) ohne Kopfbedeckung
  • Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7a zur FeV 

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt 37,30 €.

Sofern sofort die Aushändigung der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 erfolgen soll, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins. Hier fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 7,70 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 5 Wochen. Der Führerschein kann erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.

Weitere Kategorien