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Fahrerlaubnis / Führerschein

Schlüsselzahl 95 = Fahrerqualifizierungsnachweis

Zuständige Stelle
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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Schlüsselzahl 95 wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt.

Ein Fahrer der C- und D-Fahrerlaubnisse für Güter- und Personenkraftverkehr muss über eine Grundqualifikation verfügen. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2003/59/EG welche bereits 2006 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel ist die Qualitätssicherung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Beruf des Kraftfahrers.

Seit vielen Jahren haben die LKW- (C-Klassen) und Bus-Fahrer die Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite ihres Kartenführerscheins eingetragen. Die entsprechende Qualifikation wird für längstens 5 Jahre eingetragen. Für eine Verlängerung ist eine Weiterbildung zu absolvieren. Diese Frist ändert sich auch zukünftig nicht.

Mit Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) zum 23.05.2021 entfällt der Eintrag der Schlüsselzahl 95. Sofern im Führerschein eine Schlüsselzahl 95 eingetragen ist, so bleibt diese bis zum Ablauf der Frist gültig.

Zukünftig wird somit - neben dem Kartenführerschein - zusätzlich der FQN erforderlich. Der neue FQN hat die Kartengröße eines Führerscheins.

Vorderseite Dokument Fahrerqualifizierungsnachweis
Vorderseite Dokument Fahrerqualifizierungsnachweis © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Foto: .


Vorderseite Dokument Fahrerqualifizierungsnachweis
Vorderseite Dokument Fahrerqualifizierungsnachweis © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Foto: .

 

Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Hierbei handelt es sich um die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Der neue Standardantrag kostet 32,50 € für den FQN, bei Ersatzausstellung kommen 30,70 € hinzu. Der Antrag auf Verlängerung der einzelnen Fahrerlaubnisklassen muss weiterhin erfolgen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt zu diesem Thema ebenfalls Informationen zur Verfügung:

FahrerqualifizierungsnachweisExternal Link

Weitere Informationen können Sie hier abrufen:

BMVI - Einrichtung eines Berufskraftfahrerqualifikationsregisters im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)External Link

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,00 € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig 
  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung 
  • Führerschein 
  • Nachweis über die Qualifikation / Weiterbildung

Welche Gebühren fallen an?

Der neue Standartantrag kostet 32,50 € für den FQN, bei Ersatzausstellung kommen 30,70 € hinzu.

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