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Schlüsselzahl 95 wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt.
Ein Fahrer der C- und
D-Fahrerlaubnisse für Güter- und Personenkraftverkehr muss über eine
Grundqualifikation verfügen. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2003/59/EG
welche bereits 2006 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel ist die
Qualitätssicherung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Beruf des
Kraftfahrers.
Seit vielen Jahren haben die LKW-
(C-Klassen) und Bus-Fahrer die Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite ihres
Kartenführerscheins eingetragen. Die entsprechende Qualifikation wird für
längstens 5 Jahre eingetragen. Für eine Verlängerung ist eine Weiterbildung zu
absolvieren. Diese Frist ändert sich auch zukünftig nicht.
Mit Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises
(FQN) zum 23.05.2021 entfällt der Eintrag der Schlüsselzahl 95. Sofern im
Führerschein eine Schlüsselzahl 95 eingetragen ist, so bleibt diese bis zum
Ablauf der Frist gültig.
Zukünftig wird somit - neben dem
Kartenführerschein - zusätzlich der FQN erforderlich. Der neue FQN hat die Kartengröße eines
Führerscheins.
Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Hierbei handelt es sich um die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Der neue Standardantrag kostet 32,50 € für den FQN, bei Ersatzausstellung kommen 30,70 € hinzu. Der Antrag auf Verlängerung der einzelnen Fahrerlaubnisklassen muss weiterhin erfolgen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt zu diesem Thema ebenfalls Informationen zur Verfügung:
FahrerqualifizierungsnachweisExternal Link
Weitere Informationen können Sie
hier abrufen:
BMVI - Einrichtung eines Berufskraftfahrerqualifikationsregisters im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)External Link
Der neue Standartantrag kostet 32,50 € für den FQN, bei Ersatzausstellung kommen 30,70 € hinzu.