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Fahrerlaubnis / Führerschein

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (Taxischein, Mietwagenschein, P-Schein)

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Zur Beförderung von Fahrgästen in Taxen und Mietwagen bedarf es einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Die Antragstellung erfolgt stets persönlich am Wohnort des Hauptwohnsitzes. Sofern Sie in Frankfurt am Main wohnen buchen Sie hierzu bitte einen Termin unter Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Den Antrag auf Verlängerung können Sie per Post stellen, eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
  • Mindestalter 21 Jahre
  • 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates nachgewiesen werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. 
  • Kartenführerschein: Sofern bisher ein EU-Führerschein aus einem anderen EU-Staat vorliegt, muss dieser vor Aushändigung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung in einen deutschen Kartenführerschein getauscht werden (§ 48 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Auch der deutsche Führerschein (Papier) ausgestellt bis zum 31.12.1998 muss zwingend zuvor in einen aktuellen Kartenführerschein getauscht werden.
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber/in eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, der nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde. 
  • Führungszeugnis (Belegart 0). Dieses können Sie in allen Führerscheinangelegenheiten direkt in der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgeramt beantragen. Das Führungszeugnis kostet 13,- €. 
  • bei Ersterteilung: allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und ärztliches Arztliste B - Ärzteliste (Anlage 5 Nr. 2) Stand 15.12.2022 (pdf , 51KB)Download Linkn (Arztliste A)
  • bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr:Arztliste A - Ärzteliste (Anlage 5 Nr. 1) Stand 15.12.2022 (pdf , 51KB)Download Link (Arztliste A )
  • bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Arztliste B - Ärzteliste (Anlage 5 Nr. 2) Stand 15.12.2022 (pdf , 51KB)Download Link und ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (Arztliste B)

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ersterteilung 43,90 €, für die Verlängerung 38,- €.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Abholung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Führerschein

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