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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Eine gültige ausländische Fahrerlaubnis, die in einem Land ausgestellt wurde,
das nicht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehört, berechtigt bis zu
einem halben Jahr nach dem Tag des ersten Grenzübertritts zum Führen eines
Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.
Der Antrag auf Umschreibung der
ausländischen Fahrerlaubnis kann nur direkt bei der Führerscheinstelle gestellt
werden.
Zur Antragstellung ist die persönliche
Vorsprache erforderlich.
Die wichtigsten Bestimmungen finden Sie in dem
Merkblatt 'Gültigkeit Ausländischer Fahrerlaubnisse' des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Hauptwohnsitz Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 44,70.
Achtung:
Bei Inhabern von C- oder D-Klassen, die über 50
Jahre sind, gelten Sonderbestimmungen. In diesen Fällen sowie bei weiteren
allgemeinen Fragen zur Antragstellung oder zur Abholung von Führerscheinen
wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle unter der Rufnummer: (069)
212-42334.