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Fahrerlaubnis / Führerschein

Fahrerlaubnis, Umschreibung einer ausländischen (Privilegiertenstaaten)

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Eine gültige ausländische Fahrerlaubnis, die in einem Land ausgestellt wurde, das nicht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehört, berechtigt bis zu einem halben Jahr nach dem Tag des ersten Grenzübertritts zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.

Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nur direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Die wichtigsten Bestimmungen finden Sie in dem Merkblatt 'Gültigkeit Ausländischer Fahrerlaubnisse' des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, 
  • Original und Kopie des gültigen ausländischen Führerscheins 
  • Übersetzung (der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stellen wie z.B. öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die vom Oberlandesgerichten ermächtigt sind
  • Bei Führerscheindokumenten ohne Ausstellungsdatum wird zusätzlich ein Nachweis der ausstellenden Behörde erforderlich, woraus erkennbar ist, zu welchem Datum der Führerschein erstmalig im Ausland erworben wurde. 
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung 

Mustertafel Passbild (pdf , 564KB)Download Link

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Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 44,70.

Was sollte ich noch wissen?

Achtung:
Bei Inhabern von C- oder D-Klassen, die über 50 Jahre sind, gelten Sonderbestimmungen. In diesen Fällen sowie bei weiteren allgemeinen Fragen zur Antragstellung oder zur Abholung von Führerscheinen wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle unter der Rufnummer: (069) 212-42334.

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